Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans, indem die energetischen Sanierungsmaßnahmen und die zugehörigen Finanzbedarfe systematisch erfasst und priorisiert werden, mit dem Ziel, die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
In dem Sanierungsfahrplan werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung der städtischen Liegenschaften festgehalten, inkl. Prüfung des Einsatzes von ökologischem Wärmebezug (Biogas, Nahwärme), Einsatz von PV und/oder Gründächern, Einführung von Leitlinien zur energetischen Optimierung, Erweiterung des jährlichen Haushaltsbudgets für Sanierungsmaßnahmen, usw.). Der förmliche Beschluss eines derartigen Programms gibt den Belangen des Energie- und Klimaschutzes in den Haushaltsberatungen ein besonderes Gewicht und eine notwendige Kontinuität.