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C1Erstellung und Umsetzung eines energetischen Sanierungsfahrplans THG- Neutralität 2035 inkl. Wärmeversorgungsumstellung in Abstimmung mit Sanierungsfahrplan

Bild: _k8_unsplash_6YTyk3BFsHI

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Bislang hat die Stellenausschreibung keinen Erfolg gebracht, so dass die unbefristete Vollzeit-Stelle bei der städtischen Gebäudewirtschaft nicht besetzt werden kann.

  • Priorität

    Hoch
  • Einführung

    2025
  • Wirkung

    no-regret
  • Ziel

    Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans, indem die energetischen Sanierungsmaßnahmen und die zugehörigen Finanzbedarfe systematisch erfasst und priorisiert werden, mit dem Ziel, die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.

    In dem Sanierungsfahrplan werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung der städtischen Liegenschaften festgehalten, inkl. Prüfung des Einsatzes von ökologischem Wärmebezug (Biogas, Nahwärme), Einsatz von PV und/oder Gründächern, Einführung von Leitlinien zur energetischen Optimierung, Erweiterung des jährlichen Haushaltsbudgets für Sanierungsmaßnahmen, usw.). Der förmliche Beschluss eines derartigen Programms gibt den Belangen des Energie- und Klimaschutzes in den Haushaltsberatungen ein besonderes Gewicht und eine notwendige Kontinuität.

  • Zielgruppe

    Stadtverwaltung

  • Ausgangslage

    Die Maßnahme ist bereits seit 2022 Teil der städtischen Klima-Strategie und wird aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die kommunale Wärmeplanung in die Umsetzungsstrategie integriert.

Beschreibung

Mit dem Haushalt 2024 ist eine Personalstelle für das Sanierungsmanagement beschlossen worden. Die Stelle muss nun ausgeschrieben werden. Für die Haushaltsplanberatungen 2025 ist eine weitere Personalstelle zu beantragen, damit die Umsetzung der Maßnahme vollumfänglich angegangen werden kann.

  • Erforderliche Umsetzungsschritte

    • relevante Akteure identifizieren
    • nötige Daten zusammentragen und in Studie prüfen
    • Energetische Bewertung der Gebäude
    • Bekanntmachung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
  • THG-Einsparungen

    Die tatsächlichen Einspareffekte hängen vom Umfang der Umsetzungen ab. Das gesamte Einsparpotenzial nach Ansetzung des GEG- Standard beträgt lt. kommunalem Benchmark im Bereich Strom 699 t CO2eq/a (478 g CO2eq/kWh). Im Wärmebereich beträgt das Einsparpotenzial rund 2.144 t CO2eq/a (Energieträgermix).

  • Synergieeffekte

    Verdrängung fossiler Energieträger

    Erhöhung der lokalen Wertschöpfung

  • Erfolgsindikatoren/Meilensteine

    Erzielte Energieeinsparung

Zusammenfassung und Kontakte

Letzte Aktualisierung 07.03.2025