Die kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Sie wurde in vier definierten Schritten erarbeitet, die Potenzial und Wärmebedarf systematisch zusammenführten. Die Wärmeplanung zeigt auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg auf, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess mit dem Ziel, die Wärmeversorgung schrittweise bis zum Jahr 2045 zu dekarbonisieren.
Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung
In der Potenzialanalyse wurden zunächst die Reduktionspotenziale des Wärmebedarfs insgesamt und räumlich differenziert ermittelt. In einem weiteren Schritt wurden für die Deckung des verbleibenden Wärmebedarfs die in Leichlingen zur Verfügung stehenden theoretischen Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen untersucht. Das sind neben der Nutzung der Solarenergie, die Umweltwärme aus Luft und Boden, die Wärme aus Abwasser und das Aquathermiepotenzial der Wupper.
Um den Wärmebedarf zu senken, sind die vorhandenen Gebäude energetisch zu sanieren, um die Sanierungsquote zu steigern. Theoretisch steht ausreichend erneuerbare Energie für die Wärmeversorgung in der Blütenstadt zur Verfügung, um die 2045 noch verbleibenden Wärmebedarfe für Raumwärme und Warmwasser lokal zu decken, aber das ist nur ein theoretischer Wert! Für die konkrete Erschließung gilt es jedoch, die technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, die Genehmigungsfähigkeit anwendungsfallbezogen zu prüfen und natürlich Akteure zusammenzuführen, die sich mit der Maßnahme konkret auseinandersetzen.
Die Potenziale für die Wärmewende im Einzelnen mit einer kurzen Erläuterung:
- Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz: Um die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu schaffen, ist es erforderlich den Wärmeenergiebedarf für Raumwärme und Warmwasser durch energetische Sanierungen im Gebäudebestand zu reduzieren.
- Nahwärmenetze: An gewissen Stellen im Stadtgebiet bietet sich der Aus- und Aufbau von kleinen Nahwärmenetzen an. Diese sind im Wärmeplan markiert. Prüfgebiete bieten Chancen, die jedoch durch Machbarkeitsstudien verifiziert werden müssen.
- Solarthermie: Es gibt im Stadtgebiet ausreichend Flächen, die sich für die Installation von Freiflächen-Solarthermie- und Photovoltaikflächen eignen. Hier ist durch Studien zu prüfen, ob diese Flächen zur Verfügung stehen.
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Die Installation von Wärmepumpen (in verschiedenen technischen Ausführungen) ist sehr gut möglich. Die Gebäude sind durch energetische Sanierungen für den Einsatz von Wärmepumpen aufzuwerten.
- Potenziale aus oberflächennaher Geothermie: Erdwärme steht in ausreichender Menge zur Verfügung, um Gebäude mit Wärmepumpen zu beheizen.
- Nutzung von Wärme aus Oberflächengewässer: Wärme aus dem Wasser der Wupper ist eine Option, die prioritär zu prüfen ist.
- Biomasse: In gewisser Menge steht Biomasse für die Beheizung von Gebäuden zur Verfügung; bietet aber nicht das Hauptpotenzial für die Versorgung von Wohngebäuden.
- Abwasserwärme: Ein gewisses Potenzial zur Wärmebereitstellung besteht in Abwasserkanälen, die kontinuierlich Abwasser führen und auch über eine geeignete Abnehmerstruktur für die Wärme verfügen.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung (Nov. 2024) gibt es keine Potenziale in diesen Bereichen:
- Potenziale aus tiefer Geothermie: es könnten Potenziale vorhanden sein, die jedoch durch Bohrungen und Sondierungen zu finden sind, bevor sie realisiert werden könnten.
- Fernwärme: Hier liegt kein Potenzial vor, da keine Großanlage / Kraftwerk in Leichlingen oder in geringer Entfernung vorhanden ist, die ein Gebiet in Leichlingen versorgen könnte.
- Wasserstoff: Hier ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung kein Potenzial vorhanden, weder für die Erstellung von Wasserstoff hier vor Ort noch für die Verwendung in der Blütenstadt.
Der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung steht hier zum Download bereit:
FAQ
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles (= rechtlich nicht direkt bindendes) Instrument, das den Kommunen an die Hand gegeben wird. Mit der kommunalen Wärmeplanung soll der Grundbaustein für den Umbau der lokalen Wärmeversorgung gelegt werden. Ziel ist es, langfristige Pfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Perspektivisch sollen diese in Kooperation mit den Stadtwerken, Energieversorgern sowie Gebäudeeigentümer*innen umgesetzt werden.
Die Pflicht einen Wärmeplan zu erstellen, gilt für Kommunen ab 10.000 Einwohner*innen. Städte bis 100.000 Einwohner*innen haben die Pläne bis spätestens zum 30.06.2028, Städte ab 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.06.2026 aufzustellen. Leichlingen beschäftigt sich bereits mit der Thematik und der Stadtrat hat am 24.02.2025 die kommunale Wärmeplanung beschlossen.
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wo und wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung unter Nutzung erneuerbarer Energieträger und unvermeidbarer Abwärme auf dem Stadtgebiet aussieht. Da die Möglichkeiten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängen, wie beispielsweise dem Vorhandensein von Flächen für Solarthermie oder geothermischen Quellen, gibt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung einen Rahmen vor. Inhaltlich sollen die lokalen Potenziale und Gegebenheiten berücksichtigt und ausgeschöpft werden, so beispielsweise die Möglichkeit an bestehende Wärmenetze anzuknüpfen oder neue auszubauen und die Wärmeerzeugung der Netze zeitlich gestaffelt zu dekarbonisieren.
Deswegen ist die Kooperation von allen städtischen Abteilungen, den städtischen Betrieben, den Energieversorgern sowie den Unternehmen und Bürger*innen vor Ort wichtig.
Die kommunale Wärmeplanung folgt dabei den folgenden Schritten:
- Schritt: Bestandsanalyse
- Schritt: Potenzialanalyse
- Schritt: Zielszenario
- Schritt: Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete („Wärmeplan“)
- Schritt: Entwicklung einer Umsetzungsstrategie
Mit der Dekarbonisierung ist gemeint, so schnell wie möglich von der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Öl auf kohlenstofffreie und erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Gerade in energieintensiven Sektoren wie der Mobilität oder Energie- und Wärmeerzeugung gilt es, Treibhausgasemissionen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) einzusparen oder zu vermeiden, um den fortschreitenden Klimawandel einzudämmen.
Das Ergebnis ist eine Karte („Wärmeplan“), die für das Stadtgebiet aufzeigt, welche Gebiete sich für einen Wärmenetzausbau eignen („Wärmenetzgebiete“) und wo weiterhin dezentrale Versorgungsanlagen zum Einsatz kommen („Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“). Darüber hinaus wird aufgezeigt, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärme für die dezentrale Versorgung und für die zentralen Erzeugungsanlagen der Wärmenetze bereitgestellt werden. Der kommunale Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte. Unter dem Reiter "Wärmeplan" kann der Leichlinger Wärmeplan eingesehen werden.
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Mittel, um Leitplanken der Versorgung und Schwerpunkte des Ausbaus und Umbaus der Infrastruktur zu setzen. Antworten auf alle Fragen oder gar einen 20 Jahre gültigen Masterplan darf man jedoch nicht erwarten. Die Darstellung von Eignungsgebieten für die dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung in einem vom Stadtrat verabschiedeten Wärmeplan sind zunächst nicht rechtsverbindlich. Sie werden erst rechtswirksam, wenn explizite Beschlüsse über die Ausweisung von Gebieten als Wärmenetzgebiete oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete vom Stadtrat gefasst werden. Eine Detailanalyse für alle Gebäude im Stadtgebiet kann im Rahmen der Wärmeplanung nicht geleistet werden. Unsicherheiten bezüglich Energiepreisen, Umsetzungskapazitäten und Fördermodalitäten bleiben auch mit einer noch so guten Wärmeplanung bestehen.
Was eine Wärmeplanung leisten kann:
- Strategie für die CO2-freie, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung
- Festlegung von Eignungsgebieten für Fernwärme, Nahwärme und dezentrale Versorgung (beispielsweise Wärmepumpen, Pelletkessel)
- Priorisierung von Maßnahmen
- Leitlinie für die Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zielvorgabe für Fern-/Nahwärmeausbau und die Umstellung auf erneuerbare Fernwärme
- Orientierung für den Stromnetzausbau
- Orientierung für Bauherr*innen und Hauseigentümer*innen
- Orientierung für städtische Förderprogramme (die gegebenenfalls vom Stadtrat beschlossen werden müssen)
Was eine Wärmeplanung nicht leisten kann:
- Ausbaugarantie geben für alle dargestellten Wärmeversorgungsgebiete – weder für Fern-/Nahwärme noch für Wasserstoff
- Anschluss- und/oder Termingarantien für Fern- und Nahwärmeanschlüsse geben
- Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene durchführen => die Wärmeplanung ersetzt keine Gebäudeenergieberatung
Quelle: EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
Fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen gemäß dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung umfassen verschiedene nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören Geothermie, die Wärme direkt aus dem Erdreich gewinnt, Umweltwärme aus Luft, Wasser oder technischen Prozessen, Abwasser als Wärmequelle aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen, Solarthermieanlagen, Biomasse, grünes Methan (Methan aus grünem Wasserstoff und/oder aus der Vergärung von biogenen Reststoffen), Wärmepumpen, erneuerbarer Strom und grüner Wasserstoff.