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Bild: Wolfgang Eckert, pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Wichtigstes Ziel der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes ist es, die Menschen durch eine Attraktivierung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Vernetzte Mobilität) zu einem Umstieg auf umweltschonende Verkehrsmittel in Leichlingen zu motivieren. Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen von Leichlingen als Pendlerkommune in einem ländlich-suburbanen Raum wird aber auch in Zukunft ein gewisser Anteil der Menschen weiterhin auf ein Auto angewiesen sein. Hier gilt es, den Antrieb der eingesetzten Kraftfahrzeuge emissionsfrei zu gestalten, ob per Elektro-, Wasserstoff- oder Antrieb mittels E-Fuels, umso die lokalen Emissionen im Stadtgebiet zu reduzieren und verträglicher zu gestalten.

Die Handlungsfelder einer Kommune sind in diesem Bereich jedoch sehr begrenzt, da entscheidende Push- und Pullfaktoren meist auf höherer Ebene (E-Autoförderung) oder durch Innovationen in der Industrie vorangetrieben werden. Oder sie beschränken sich auf den privaten Raum der Bürger:innen oder Unternehmen, so z.B. werden E-Fahrzeuge hauptsächlich an Ladestationen zu Hause oder beim Arbeitgeber geladen. Dennoch bleiben einige Felder, in denen die Kommune wichtige Festsetzungen treffen kann, Rahmenbedingungen schaffen bzw. beim eigenen Fuhrpark wegbereitend sein kann.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Mittelfristig
  • Wirkung

    Mittel
  • Kosten

    Hoch
  • Bausteine / Vorgehen

    Für einen strukturierten Aufbau von öffentlicher und halböffentlicher sowie gewerblicher und privater Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren ist sicherzustellen, dass dieser bedarfsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll erfolgt. Hierzu ist es erforderlich, die Orte zu ermitteln, an denen in den nächsten Jahren mittel-und langfristig Bedarf und somit ein Marktpotenzial an langsamen, mittelschnellen und schnellen Lademöglichkeiten im öffentlichen oder halböffentlichen Raum entsteht. Hierfür sind Potenziale und Bedarfe der Wohnbevölkerung genauso zu berücksichtigen wie die des Gewerbes vor Ort sowie von Kund:innen und Besucher:innen. Im Rahmen des Ladeinfrastrukturkonzeptes des Kreises un der Stadt Leverkusen erfolgen hierzu in einer Bestandsanalyse erste Impulse.

    Folgende Bausteine sollen genutzt werden, um in der Stadt Leichlingen aufbauend auf das Kreiskonzept auf lokaler Ebene wichtige Festsetzungen zu treffen sowie Projekte zur Dekarbonisierung des motorisierten Kfz-Verkehrs voranbringen:

    • Aufbau einer Grundversorgung an Ladestationen im Stadtgebiet, insbesondere in den Parkhäusern, in Nähe der Mobilstationen sowie weiteren Orten mit hoher potenzieller Nachfrage und an Parkplätzen ab 15 Parkständen
    • Aufstellung und Erlass einer Stellplatzsatzung in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW, 2022), in der u.a. Festsetzungen zur verpflichtenden Bereitstellung von Ladestationen bei größeren Neubaugebieten, Industrieansiedlungen sowie auf Parkflächen von Einzelhandelsmärkten verankert werden
    • Verankerung in der Bauleitplanung
    • Abstimmungen mit den lokalen Taxiunternehmen zur Umstellung der Taxiflotte auf emissionsfreie Antriebe
    • Sukzessive Umstellung des Fuhrparks der Blütenstadt auf emissionsfreie Antriebe (bei Teilnahme an Carsharing, Einsatz emissionsfreier Antriebe)

    Von folgendem Aufwand je nach Ladeinfrastruktur ist auszugehen:
    Normalladepunkt: bis 22 kW: max. 40% Förderung, max. 2.500 € pro Punkt
    Schnellladepunkte (hoher Bedarf): 50-100 kW: max. 50%, Förderung, max. 12.000 € / ab 100 kW: max 50%, max. 30.000 €
    Zusätzliche Förderung des Netzanschlusses pro Standort: Niederspannung: max. 5.000 €, Mittelspannung: max. 50.000 €

  • Beteiligte

    • Blütenstadt Leichlingen
    • Rheinisch-Bergischer Kreis
    • Energieversorger
    • Wohnungsgesellschaften
  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    5.1 „Verwaltung als Vorreiter für nachhaltige Mobilität “

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Ladeinfrastrukturkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Leverkusen

  • Fördermöglichkeiten

    • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Land)
    • Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (Bund)
    • Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr (Bund)
    • Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen MWIDE NRW

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen19.12.2024

    Anträge für die Installation von Ladesäulen an öffentlichen Plätzen durch ein Privatunternehmen liegen vor

    Ein Privatunternehmen hat Anträge bei der unteren Straßenverkehrsbehörde eingereicht, um an vier Stellen im Stadtgebiet Ladesäulen (jeweils mit 2 Ladepunkten) zu errichten.

    Damit alle Antragstellenden gleich behandelt werden, soll eine Richtlinie erlassen werden, die die Anforderungen an die Ladesäulen regelt (z.B. Aussehen, Zugänglichkeit, Support bei Betriebsproblemen, Bezahlmöglichkeiten). So haben im Vorfeld alle Interessenten die Möglichkeit, sich über die Rahmenbedingungen zu informieren.

    Der Rat entscheidet voraussichtlich im November 2024.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 03.10.2024