Beschreibung
Wichtigstes Ziel der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes ist es, die Menschen durch eine Attraktivierung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Vernetzte Mobilität) zu einem Umstieg auf umweltschonende Verkehrsmittel in Leichlingen zu motivieren. Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen von Leichlingen als Pendlerkommune in einem ländlich-suburbanen Raum wird aber auch in Zukunft ein gewisser Anteil der Menschen weiterhin auf ein Auto angewiesen sein. Hier gilt es, den Antrieb der eingesetzten Kraftfahrzeuge emissionsfrei zu gestalten, ob per Elektro-, Wasserstoff- oder Antrieb mittels E-Fuels, umso die lokalen Emissionen im Stadtgebiet zu reduzieren und verträglicher zu gestalten.
Die Handlungsfelder einer Kommune sind in diesem Bereich jedoch sehr begrenzt, da entscheidende Push- und Pullfaktoren meist auf höherer Ebene (E-Autoförderung) oder durch Innovationen in der Industrie vorangetrieben werden. Oder sie beschränken sich auf den privaten Raum der Bürger:innen oder Unternehmen, so z.B. werden E-Fahrzeuge hauptsächlich an Ladestationen zu Hause oder beim Arbeitgeber geladen. Dennoch bleiben einige Felder, in denen die Kommune wichtige Festsetzungen treffen kann, Rahmenbedingungen schaffen bzw. beim eigenen Fuhrpark wegbereitend sein kann.
Ein Privatunternehmen hat Anträge bei der unteren Straßenverkehrsbehörde eingereicht, um an vier Stellen im Stadtgebiet Ladesäulen (jeweils mit 2 Ladepunkten) zu errichten.
Damit alle Antragstellenden gleich behandelt werden, soll eine Richtlinie erlassen werden, die die Anforderungen an die Ladesäulen regelt (z.B. Aussehen, Zugänglichkeit, Support bei Betriebsproblemen, Bezahlmöglichkeiten). So haben im Vorfeld alle Interessenten die Möglichkeit, sich über die Rahmenbedingungen zu informieren.
Der Rat entscheidet voraussichtlich im November 2024.