Teil A: Herstellung konsequenter und richtlinienkonformer Radverkehrsführungen (dringender Bedarf)
Die Wahl der richtigen Führungsform ist abhängig von der zugelassenen Geschwindigkeit und Verkehrsstärke im bestroffenen Straßenabschnitt. Wesentliche Unterscheidungen ergeben sich bei den Führungsformen, und zwar ob eine Führung des Radverkehrs innerorts oder außerorts erfolgt:
Außerorts soll der Radverkehr gemäß RAL 2012 (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Entwurfsklasse (EKL) geführt werden. Hierbei wird zwischen folgenden Entwurfsklassen unterschieden: EKL1 und EKL2: Radverkehr ist auf der Fahrbahn nicht zugelassen
EKL3: Radverkehr kann auf der Fahrbahn oder einseitig fahrbahnbegleitend auf einem gemeinsamen Rad-/Gehweg im Zweirichtungsverkehr geführt werden
EKL4 Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist Regellösung
Innerorts wird die richtige Radverkehrsführung gemäß ERA 2010 (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) und RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) gewählt. Als Entscheidungshilfe, welche Führungsform zweckmäßig ist, kann eine erste Vorauswahl auf Grundlage der vorhandenen Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit getroffen werden. Der anhand dieser beiden Faktoren ermittelte Belastungsbereich gibt Aufschluss darüber, welche Führungsform für den Radverkehr gewählt werden sollte.
Folgende dringliche Handlungsbedarfe ergeben sich basierend auf der Bestandsanalyse:
- Marktstraße/Am Hammer: Auflösung Zweirichtungsradweg und Umwandlung in Einrichtungsradweg Richtung Süden, Einrichtung einseitiger Schutzstreifen Richtung Norden in der Marktstr. von Kreisverkehr bis Kirche von da bis Am Hüpplingsgraben (Markierung Piktogrammspur)
- Montanusstraße: Auflösung gemeinsamer Geh-Radweg; Umwandlung in Gehweg Radfahrer frei, Radverkehrsführung auf Fahrbahn; evtl. Piktogrammkette
- Neukirchener Str. Anlage regelkonforme Schutzstreifen (1,5 Meter Mindestbreite)
- Alte Holzerstr./ Sperberstr./ Bussardstr.: Anlage Schutzstreifen in anbaufreien Passagen, zumindest bergauf
- L294 ERA-konforme Ausbau des gemeinsamen Geh-Radwegs auf Regelbreite 3 m
Teil B: Schließung der identifizierten Radnetzlücken
Neben der Herstellung konsequenter und richtlinienkonformer Radverkehrsführungen in den Ortslagen ist ebenso die Schließung von Lücken im Radnetz wichtig, um eine sichere und durchgehende Führung des Radverkehrs im Stadtgebiet herzustellen und so das Radfahren für jede Person einfach und attraktiv zu gestalten. In der Bestandsanalyse ist deutlich geworden, dass auf folgenden Abschnitten aus Sicht der Bürger*innen als auch verkehrs-planerischer Perspektive Handlungsbedarf besteht:
kommunal
Witzhelden – Krähwinkel (L294): Einrichtung eines gemeinsamen Geh-/Radwegs
Oberbüscherhof - Metzholz (K6): Planung Neubau einer Radverkehrsanlage erfolgt durch den Kreis (Planung 2021-2026)
Hülstrung – Bennert (K10): Planung Neubau einer Radverkehrsanlage erfolgt durch den Kreis (Planung 2021-2026)
Oberbüscherhof – Herscheid (L359): Derzeit keine Radverkehrsanlage vorhanden, aufgrund geringer Querschnittsbreite der Landesstraße im Längsverlauf und derzeitiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sowie hoher Bedeutung im Schülerverkehr wird die Anlage einer Radverkehrsanlage (Gemeinsamer Geh-/Radweg) empfohlen
Im Dorffeld – Am Schulbusch: Wichtiger Netzschluss im grünen Netz und zur Verbindung des Fahrradstraßennetzes; Ausbau des vorhandenen Gehwegs zu einem Gemeinsamen Geh-/Radweg
Am Büscherhof – Busbf: Wichtiger Netzschluss im grünen Netz und zur Verbindung des Fahrradstraßennetzes; Ausbau des vorhandenen Gehwegs; vom Rathaus bis zur Montanusstraße zu einem Gemeinsamen Geh-/Radweg
Verbindung westlich der Wupperstrecke in Leichlingen: Wichtiger Netzschluss im grünen Netz und tangentiale Nord-Süd-Achse zur Anbindung von Teilen von Förstchen und Schnugsheide an den Bahnhof; Prüfung Neubau einer Radverkehrsanlage
interkommunal
Balken – Bergisch Neukirchen: Wichtige Netzlücke in der Verbindung nach Opladen, aufgrund der Topografie am Wupperhang komplizierte Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gemeinsamen Geh-/Radweges; vertiefte Prüfung der technischen Machbarkeit, als Alternative zu dieser Führung sollte die Radpendlerroute Leichlingen – Opladen stärker in den Fokus rücken
Bremersheide – Diepental – Pattscheid (Balkantrasse): Anschluss von Leichlingen an die Balkantrasse; wichtige Verbindungsachse Witzhelden – Diepental – Pattscheid (Balkantrasse) – Opladen; Prüfung Einführung einer Fahrradstraße auf Verbindungsweg von L294 bis zur ehemaligen Talsperre
Witzhelden – Hilgen: Anschluss von Leichlingen an die Balkantrasse; wichtige Verbindungsachse Witzhelden - Hilgen (Balkantrasse) – Wermelskirchen; Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radwegs bzw. Teilausbau des Gehwegs zu einem gemeinsamen Geh-/Radweg
Leichlingen – Opladen (RPR): siehe Steckbrief 2.3 Radpendlerrouten / überregionale Routen
Leichlingen – Langenfeld (RPR): siehe Steckbrief 2.3 Radpendlerrouten / überregionale Routen
Teil C: Erstellung detailliertes Maßnahmenkataster
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurde eine grundlegende Analyse und Zustandserfassung des städtischen Radverkehrsnetzes sowie die Planung eines stadtweiten Grundnetzes durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftigen Radverkehrsverbindungen vorgibt. Das Wunschliniennetz wurde auf das konkrete Straßen- und Wegenetz umgelegt. Dabei wurden neben den Hauptverkehrsstraßen auch die wichtigsten Routen abseits der Hauptverkehrsstraßen betrachtet. Als Grundlage für die Bestandsanalyse ist dieses Netz als Untersuchungsnetz in Hinblick auf Führungsformen und Knotenpunkte, vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel erfasst und bewertet worden. Eine Netzkonzeption für ein städtisches (Alltags-)Grundradnetz wurde erarbeitet.
Eine erste zusammenfassende kartografische Darstellung des Handlungsbedarfes im Radverkehrsnetz an Knotenpunkten und auf Strecken im Hinblick auf Breiten und Oberflächen sowie durch die Definition von Netzlücken liegt nun vor. Aufbauend hierauf soll in einem weiteren Schritt in einem städtischen Radverkehrskonzept die Konzeption eines konkreten Maßnahmenprogramms in Form eines Katasters erstellt werden, das auf den genannten Grundlagen aufbaut. Hierin enthalten sind ebenfalls eine Kostenschätzung sowie eine Priorisierung der zu erarbeitenden Maßnahmen, anhand derer ein konkreter Umsetzungs- und Budgetplan für die kommenden Jahre erstellt werden kann.
Der Stadtrat hat die Besetzung einer neuen unbefristeten Vollzeitstelle im Tiefbauamt genehmigt. Durch eine Stellenausschreibung muss nun die Stelle mit einer qualifizierten Person besetzt werden.