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Nah-01Weiterentwicklung des stadtweiten Radverkehrsnetzes – das grüne-gelbe Netz

Bild: PhilippM, pexels.com

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Zur Stärkung des Radverkehrs ist das Vorhandensein eines attraktiven, sicheren und durchgehenden Radverkehrsnetzes eine wesentliche Voraussetzung. Hierbei muss das Radverkehrsnetz für verschiedene Ziel- und Altersgruppen (z.B. Schüler*innen, Pendelnde, Senior*innen etc.) und Wegezwecke (Freizeit oder Alltag) geeignete Wege und Führungsformen aufweisen. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurde ein stadtweites Grundnetz für den Radverkehr entworfen, welches einerseits hierarchisch nach inter- und intrakommunalen Verbindungen gegliedert ist und andrerseits eine hohe Erschließungs- und Verbindungsfunktion aufweist. Als perspektivisches Zielnetz dient das Grundnetz als Planungsgrundlage für den weiteren Ausbau und Neubau des Radverkehrsnetzes sowie der dazugehörigen Radverkehrsinfrastruktur.

Folgende Elemente umfasst das Zielnetz:

  • Rad-Grundnetz unterteilt in „gelbe“ (für routinierte Radfahrende) und „grüne“ (für defensive Radfahrende) Radverbindungen
  • Fahrradstraßennetz
  • Radpendlerrouten in die benachbarten Kommunen

Dieses Grundnetz diente gleichzeitig als Untersuchungsnetz, um in einem ersten Schritt mittels digitaler App-gestützter Erhebung den Zustand des Grundnetzes zu erfassen und anhand der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) die Erfordernisse zur Umsetzung einer regelhaften und komfortablen Radverkehrsführung zu prüfen.

Die einzelnen Radverbindungen sind mit einer für Radfahrende sicheren, attraktiven und durchgehenden Radverkehrsinfrastruktur auszustatten. Das Radverkehrsnetz ist im Rahmen eines stadtweiten Radverkehrskonzeptes im Detail zu entwickeln. In diesem Radverkehrskonzept wird ein umfangreiches Maßnahmenkataster erstellt. Hierbei wird das projektierte Grundnetz als Zielnetz im Einzelnen über die bisher erfolgten Aufnahmen bei Bedarf anhand der Begebenheiten vor Ort überprüft.

  • Ad-hoc Maßnahme

    ja
  • Umsetzung

    Mittelfristig
  • Wirkung

    Sehr groß
  • Kosten

    Sehr hoch
  • Bausteine / Vorgehen

    Teil A: Herstellung konsequenter und richtlinienkonformer Radverkehrsführungen (dringender Bedarf)
    Die Wahl der richtigen Führungsform ist abhängig von der zugelassenen Geschwindigkeit und Verkehrsstärke im bestroffenen Straßenabschnitt. Wesentliche Unterscheidungen ergeben sich bei den Führungsformen, und zwar ob eine Führung des Radverkehrs innerorts oder außerorts erfolgt:

    Außerorts soll der Radverkehr gemäß RAL 2012 (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Entwurfsklasse (EKL) geführt werden. Hierbei wird zwischen folgenden Entwurfsklassen unterschieden: EKL1 und EKL2: Radverkehr ist auf der Fahrbahn nicht zugelassen
    EKL3: Radverkehr kann auf der Fahrbahn oder einseitig fahrbahnbegleitend auf einem gemeinsamen Rad-/Gehweg im Zweirichtungsverkehr geführt werden
    EKL4 Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist Regellösung

    Innerorts wird die richtige Radverkehrsführung gemäß ERA 2010 (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) und RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) gewählt. Als Entscheidungshilfe, welche Führungsform zweckmäßig ist, kann eine erste Vorauswahl auf Grundlage der vorhandenen Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit getroffen werden. Der anhand dieser beiden Faktoren ermittelte Belastungsbereich gibt Aufschluss darüber, welche Führungsform für den Radverkehr gewählt werden sollte.

    Folgende dringliche Handlungsbedarfe ergeben sich basierend auf der Bestandsanalyse:

    • Marktstraße/Am Hammer: Auflösung Zweirichtungsradweg und Umwandlung in Einrichtungsradweg Richtung Süden, Einrichtung einseitiger Schutzstreifen Richtung Norden in der Marktstr. von Kreisverkehr bis Kirche von da bis Am Hüpplingsgraben (Markierung Piktogrammspur)
    • Montanusstraße: Auflösung gemeinsamer Geh-Radweg; Umwandlung in Gehweg Radfahrer frei, Radverkehrsführung auf Fahrbahn; evtl. Piktogrammkette
    • Neukirchener Str. Anlage regelkonforme Schutzstreifen (1,5 Meter Mindestbreite)
    • Alte Holzerstr./ Sperberstr./ Bussardstr.: Anlage Schutzstreifen in anbaufreien Passagen, zumindest bergauf
    • L294 ERA-konforme Ausbau des gemeinsamen Geh-Radwegs auf Regelbreite 3 m

    Teil B: Schließung der identifizierten Radnetzlücken
    Neben der Herstellung konsequenter und richtlinienkonformer Radverkehrsführungen in den Ortslagen ist ebenso die Schließung von Lücken im Radnetz wichtig, um eine sichere und durchgehende Führung des Radverkehrs im Stadtgebiet herzustellen und so das Radfahren für jede Person einfach und attraktiv zu gestalten. In der Bestandsanalyse ist deutlich geworden, dass auf folgenden Abschnitten aus Sicht der Bürger*innen als auch verkehrs-planerischer Perspektive Handlungsbedarf besteht:

    kommunal
    Witzhelden – Krähwinkel (L294): Einrichtung eines gemeinsamen Geh-/Radwegs
    Oberbüscherhof - Metzholz (K6): Planung Neubau einer Radverkehrsanlage erfolgt durch den Kreis (Planung 2021-2026)
    Hülstrung – Bennert (K10): Planung Neubau einer Radverkehrsanlage erfolgt durch den Kreis (Planung 2021-2026)

    Oberbüscherhof – Herscheid (L359): Derzeit keine Radverkehrsanlage vorhanden, aufgrund geringer Querschnittsbreite der Landesstraße im Längsverlauf und derzeitiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sowie hoher Bedeutung im Schülerverkehr wird die Anlage einer Radverkehrsanlage (Gemeinsamer Geh-/Radweg) empfohlen
    Im Dorffeld – Am Schulbusch: Wichtiger Netzschluss im grünen Netz und zur Verbindung des Fahrradstraßennetzes; Ausbau des vorhandenen Gehwegs zu einem Gemeinsamen Geh-/Radweg
    Am Büscherhof – Busbf: Wichtiger Netzschluss im grünen Netz und zur Verbindung des Fahrradstraßennetzes; Ausbau des vorhandenen Gehwegs; vom Rathaus bis zur Montanusstraße zu einem Gemeinsamen Geh-/Radweg
    Verbindung westlich der Wupperstrecke in Leichlingen: Wichtiger Netzschluss im grünen Netz und tangentiale Nord-Süd-Achse zur Anbindung von Teilen von Förstchen und Schnugsheide an den Bahnhof; Prüfung Neubau einer Radverkehrsanlage

    interkommunal
    Balken – Bergisch Neukirchen: Wichtige Netzlücke in der Verbindung nach Opladen, aufgrund der Topografie am Wupperhang komplizierte Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gemeinsamen Geh-/Radweges; vertiefte Prüfung der technischen Machbarkeit, als Alternative zu dieser Führung sollte die Radpendlerroute Leichlingen – Opladen stärker in den Fokus rücken

    Bremersheide – Diepental – Pattscheid (Balkantrasse): Anschluss von Leichlingen an die Balkantrasse; wichtige Verbindungsachse Witzhelden – Diepental – Pattscheid (Balkantrasse) – Opladen; Prüfung Einführung einer Fahrradstraße auf Verbindungsweg von L294 bis zur ehemaligen Talsperre
    Witzhelden – Hilgen: Anschluss von Leichlingen an die Balkantrasse; wichtige Verbindungsachse Witzhelden - Hilgen (Balkantrasse) – Wermelskirchen; Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radwegs bzw. Teilausbau des Gehwegs zu einem gemeinsamen Geh-/Radweg

    Leichlingen – Opladen (RPR): siehe Steckbrief 2.3 Radpendlerrouten / überregionale Routen

    Leichlingen – Langenfeld (RPR): siehe Steckbrief 2.3 Radpendlerrouten / überregionale Routen

    Teil C: Erstellung detailliertes Maßnahmenkataster
    Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurde eine grundlegende Analyse und Zustandserfassung des städtischen Radverkehrsnetzes sowie die Planung eines stadtweiten Grundnetzes durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftigen Radverkehrsverbindungen vorgibt. Das Wunschliniennetz wurde auf das konkrete Straßen- und Wegenetz umgelegt. Dabei wurden neben den Hauptverkehrsstraßen auch die wichtigsten Routen abseits der Hauptverkehrsstraßen betrachtet. Als Grundlage für die Bestandsanalyse ist dieses Netz als Untersuchungsnetz in Hinblick auf Führungsformen und Knotenpunkte, vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel erfasst und bewertet worden. Eine Netzkonzeption für ein städtisches (Alltags-)Grundradnetz wurde erarbeitet.

    Eine erste zusammenfassende kartografische Darstellung des Handlungsbedarfes im Radverkehrsnetz an Knotenpunkten und auf Strecken im Hinblick auf Breiten und Oberflächen sowie durch die Definition von Netzlücken liegt nun vor. Aufbauend hierauf soll in einem weiteren Schritt in einem städtischen Radverkehrskonzept die Konzeption eines konkreten Maßnahmenprogramms in Form eines Katasters erstellt werden, das auf den genannten Grundlagen aufbaut. Hierin enthalten sind ebenfalls eine Kostenschätzung sowie eine Priorisierung der zu erarbeitenden Maßnahmen, anhand derer ein konkreter Umsetzungs- und Budgetplan für die kommenden Jahre erstellt werden kann.

  • Beteiligte

    • Polizei

    • Behindertenbeirat

    • Interessensverbände (ADFC, VCD etc.)

    • Rheinisch-Bergischer Kreis und Nachbarkommunen (für übergreifende Routen)

    • Bei Bedarf touristische Akteure

    • Stadtverwaltung

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbrief 2.3 Radpendlerrouten / überregionale Routen

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Integriertes Regionales Mobilitätskonzept Rhein-Wupper (Teilbereich Regionales Radwegenetz sowie Handlungsräume - Erreichbare Freizeitorte – Diepental)

    Neu- und Ausbauprogramm Planung und Bau von Radwegen an Kreisstraßen des Rheinisch-Bergischen-Kreis (vgl. TOP 6 VB-Ausschuss 18.02.2021)

  • Fördermöglichkeiten

    • Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes NRW (FöRi-Nah)
    • Bundesförderprogramm Stadt und Land
    • Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.3.2025

    Besetzung einer neuen unbefristeten Stelle für das Mobilitätsmanagement

    Der Stadtrat hat die Besetzung einer neuen unbefristeten Vollzeitstelle im Tiefbauamt genehmigt. Durch eine Stellenausschreibung muss nun die Stelle mit einer qualifizierten Person besetzt werden.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 03.10.2024