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Nah-02Einführung von Fahrradstraßen

Bild: juno1412, pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Das Fahrradstraßennetz bildet eine wichtige Führungsform im künftigen „grünen Netz“ sowie in den Korridoren der Radpendlerrouten. Die Fahrradstraßen im grünen Netz bilden eine verkehrssichere Alternative für den Radverkehr zu den Führungen auf den Hauptverkehrsstraßen, denn auf einer Fahrradstraße wird die Fahrbahn quasi zum Radweg. Hier haben Radfahrende Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße auch benutzen, wenn dies mit einem Zusatzschild so ausgewiesen wird. Kfz sind in der Fahrradstraße nur zu Gast und müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Folgende Vorteile bietet eine Fahrradstraße1 :

• Auf Fahrradstraßen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen.

• Fahrradstraßen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nicht oder nur langsam fahren dürfen.

• Zum parkenden Kfz wird ein Sicherheitsraum markiert.

• In Fahrradstraßen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. So wird der Radverkehr attraktiver.

• Fahrradstraßen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg.

• Fahrradstraßen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen.

• Fahrradstraßen signalisieren Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden.

1 Fachausschuss Radverkehr von ADFC und SRL: ADFC Position „Fahrradstraßen“. Bremen, 2011. Quelle: http://www.adfc.de/files/2/110/111/pos_fahrradstrassen_201112.pdf, abgerufen am 22.04.2015

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Kurzfristig
  • Wirkung

    Groß
  • Kosten

    Mittel
  • Bausteine / Vorgehen

    Mit der erstmaligen Einrichtung von Fahrradstraßen in Leichlingen erfolgt ein entscheidender Schritt zu mehr Fahrradfreundlichkeit.

    Folgende Kriterien wurden bei der Planung von Fahrradstraßen berücksichtigt:

    • Schulen im Umfeld
    • Ausweisung von Alternativrouten zu Hauptverkehrsstraße
    • Heutige Bedeutung des Radverkehrs auf den betreffenden Achsen
    • Netzbedeutung in Zukunft durch Umsetzung des stadtweiten Radverkehrsnetzes
    • Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

    Die Gestaltung von Fahrradstraßen wird derzeit durch die StVO nicht näher bestimmt. In Leichlingen sollten sie ein einheitliches Design erhalten.
    Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 15.11.2021 dürfen Fahrradstraßen nunmehr auf Straßen:

    • mit einer hohen Fahrradverkehrsdichte,

    • mit einer zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte,

    • mit einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder

    • mit lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet werden.

    Auf folgenden Abschnitten, insbesondere in Zusammenhang mit den Planungen des grünen Netzes und zu den Radpendlerrouten, soll die Einrichtung von Fahrradstraßen geprüft werden:

    • Uferstraße (Abschnitt Bahnhofstraße bis Brückenstraße; als Alternative zur Bahnhofstraße)
    • Heinrich-Gier-Straße (Grundschule im Umfeld)
    • Im Dorffeld (Abschnitt Kirchstraße bis Montanusstraße; Nord-Süd-Achse im grünen Netz)
    • Am Schulbusch (Nord-Süd-Achse im grünen Netz)
    • Am Büscherhof (Nord-Süd-Achse im grünen Netz)
    • Brückenstraße (ab Moltkestraße in Ri. Haus Vorst; Radpendlerroute nach Opladen)
    • Am Pastorat
  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt

    Anwohnende

    Schulen

    Polizei

    Ggf. Verkehrsunternehmen, ADFC

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    2.1. Stadtweites Radverkehrsnetz

  • Fördermöglichkeiten

    Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes NRW (FöRi-Nah)

    Bundesförderprogramm Stadt und Land

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.3.2025

    Besetzung einer neuen unbefristeten Stelle für das Mobilitätsmanagement

    Der Stadtrat hat die Besetzung einer neuen unbefristeten Vollzeitstelle im Tiefbauamt genehmigt. Durch eine Stellenausschreibung muss nun die Stelle mit einer qualifizierten Person besetzt werden.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 03.10.2024