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Nah-03Radpendlerrouten / überregionale Routen

Bild: Manfred Antranias Zimmer, pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Derzeit gibt es verschiedene Planungen und Untersuchungen zur Einführung von Radpendlerrouten im Umfeld von Leichlingen. Das Integrierte Regionale Mobilitätskonzept (IRM) Rhein-Wupper hat in seiner Analyse ein Potenzial zur Einrichtung von Radpendlerrouten auf den Korridoren von Leichlingen nach Langenfeld bzw. Opladen festgestellt. Weiterhin planen die rechtsrheinischen Kreise unter Federführung des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit intensiv ein Radpendleroutennetz auf vier Korridoren. Teilweise befinden sich die Korridore schon in der Entwurfsplanung. Die Radpendlerrouten (RPR) sollen hierbei einen erhöhten Infrastruktursstandard aufweisen. Dies wird nicht der Radschnellwegstandard sein, der eine sehr hohe Nutzerzahl von über 2.000 Radfahrenden am Tag erfordert. Vielmehr ist vorgesehen, den sogenannten mittleren Standard anzustreben, der als „Radvorrangroute“ in der ERA 2022 enthalten sein und im Rechtsrheinischen „Radpendlerroute“ genannt wird.

Im Fokus der Blütenstadt Leichlingen sollte der Korridor 1 nach Leverkusen-Opladen stehen, da für diesen schon die Entwurfsplanung entsteht und der Planungsfortgang weit ist. Zudem weist die Achse nach Leverkusen und Opladen die größten Verflechtungen von Leichlingen ausgehend auf. So gehen über 40 % aller Außenwege der Stadtbevölkerung in die Stadt Leverkusen (Haushaltsbefragung Blütenstadt Leichlingen 2021). Ein Anschluss an den rechtsrheinischen RPR-Korridor 1 wird somit als prioritär angesehen.

Insbesondere durch die stetig zunehmende Anzahl an elektrisch unterstützenden Fahrrädern bilden Radvorrangrouten einen wichtigen Baustein für eine schnelle und durchgehende Befahrbarkeit von längeren Entfernungen jenseits von 5 km. Die Einführung von Radpendlerrouten leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und Steigerung des Radverkehrsanteil am Modal-Split.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Langfristig
  • Wirkung

    Groß
  • Kosten

    Sehr hoch
  • Bausteine / Vorgehen

    Die zu planenden Radpendlerrouten verlaufen möglichst direkt als Vorrangrouten von der Kernstadt über die angeschlossenen Stadtteile in die oben genannten Nachbarkommunen. Die Routen zeichnen sich durch einen erhöhten Qualitätsstandard aus, der ein bequemes und schnelles Radfahren mit höheren Durchschnittgeschwindigkeiten erlaubt. Hierzu werden die Radpendlerrouten soweit wie möglich an Knotenpunkten bevorrechtigt geführt.

    Die Wahl der konkreten Infrastruktur hängt allerdings von den örtlichen Begebenheiten und der Flächenverfügbarkeiten ab, weswegen der Ausbaustandard nicht immer die Mindestbreite erreichen kann. Folgende Führungselemente werden empfohlen:

    • Fahrradstraßen
    • Bauliche Radwege (außerorts; gemeinsamer Geh-/Radweg; Zweirichtungsverkehr; Mindestbreite 3,50 m; Regelbreite 2,50 m)
    • Bauliche Radwege (innerorts; gemeinsamer Gehradweg; Zweirichtungsverkehr; Mindestbreite 4 m; Regelbreite 3 m)
    • Radfahrstreifen (Mindestbreite 1,85 m, Regelbreite 2,75 m, zzgl. Sicherheitstrenntreifen)
    • ausnahmsweise Schutzstreifen (Mindestbreite 2 m, Regelbreite 2,50m, zzgl. Sicherheitstrennstreifen)
    • Mischverkehrsführungen auf Wirtschaftswegen
    • In signalisierten Knoten:
      Prüfung zum Umbau in Kreisverkehrsplätze
      Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Knotenbereich
      wenn möglich getrennte Signalisierungen
      Rotmarkierung von Furten
    • In nicht-signalisierten Knoten:
      Vorrang der Radpendlerroute im Nebenstraßennetz
      Rotmarkierung von Furten
      keine Absenkung der Nebenanlage an Einfahrten

    Insbesondere für den Korridor nach Opladen sollte die Blütenstadt Leichlingen umgehend Kontakt mit dem Rheinisch Bergischen-Kreis sowie der Stadt Leverkusen aufnehmen, um in die Planungen des RPR-Korridors 1 aufgenommen zu werden.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    Rheinisch-Bergischer Kreis

    betroffene Nachbarkommunen: Leverkusen und Langenfeld

    weitere Baulastträger (Straßen.NRW)

    Anwohnende

    ADFC

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbrief „2.1 Stadtweites Radverkehrsnetz“

    Steckbfrief „2.2 Einführung von Fahrradstraßen“

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Planungen zu den rechtsrheinischen Radpendlerrouten

    Integriertes Regionales Mobilitätskonzept Rhein-Wupper (Teilbereich Regionales Radwegenetz

  • Fördermöglichkeiten

    Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes NRW (FöRi-Nah)

    Bundesförderprogramm Stadt und Land

    Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 06.04.2024