In der Innenstadt und am Bahnhof ist zunächst eine umfassende Bestandserfassung der vorhandenen Abstellmöglichkeiten durchzuführen und deren Nachfrage zu erfassen, um daraus den Bedarf und die notwendigen Maßnahmen ableiten zu können. Weiterhin muss eine Bewertung der vorhandenen Anlagen unter funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten erfolgen. Dies kann auch im Rahmen eines zu erstellenden Radverehrskonzepts durchgeführt werden. Grundsätzlich sollten je nach Standort und Parkdauer abgestufte Qualitätsstandards für die Radabstellanlagen gelten:
Basisstandard: Anlehnbügel
- Kurzzeitparker
- möglichst Anlehnbügel mit Ober- und Unterholm
- Entfernung von bestehenden Abstellanlagen mit Vorderradklemmen
Mittlerer Standard: Überdachte Radabstellanlage
- an wichtigen zentralen Einrichtungen in der Innenstadt (Eingänge Fußgängerzone, Rathaus, Bibliothek, Bürgerhaus etc.)
- an Mobilstationen (siehe Maßnahmensteckbrief 1.2 „Aufwertung von Verknüpfungspunkten zu vollwertigen Mobilstationen2)
Hoher Standard: Abschließbare, überdachte Abstellmöglichkeit (ggf. mit zusätzlichen Servicebausteinen: Luftpumpe, Rad-Self-Servicestation, Schlauchomat etc.)
- an den Innenstadteingängen bzw. bei den Parkhäusern
- an Einrichtungen mit längerem Aufenthalt
- für mit (hochwertigen) Rädern anreisende Werktätige
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ist eine erste Bestandsaufnahme erfolgt. Hier konnte festgestellt werden, dass insbesondere die Abstellmöglichkeiten am Bahnhof in die Jahre gekommen sind und in der Innenstadt entweder völlig unterdimensioniert (Brückerfeld) oder aus nicht nutzbaren Anlagen bestehen. Insbesondere durch die zunehmende Nutzung hochwertiger Pedelecs in den Leichlinger Haushalten ist das Vorhandensein von ebenso hochwertigen, sicheren Radabstellanlagen sehr wünschenswert.
Der Stadtrat hat die Besetzung einer neuen unbefristeten Vollzeitstelle im Tiefbauamt genehmigt. Durch eine Stellenausschreibung muss nun die Stelle mit einer qualifizierten Person besetzt werden.