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Nah-05Erstellung einer Fußverkehrsstrategie mit Maßnahmenprogramm

Bild: Jens Mahnke, pexels.com

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Das zu Fuß Gehen gilt als die Basis jeglicher Mobilität und ist in Hinblick auf seine Präsenz, seine Verkehrssicherheit und seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Lebensqualität für jede Zielgruppe relevant. Oft wurde der Fußverkehr in der Planung als „Sowieso-Verkehr“ vernachlässigt, obwohl der Anteil des Fußverkehrs im bundesweiten Schnitt 22% beträgt (Infas: MID 2017: 72). In der Blütenstadt Leichlingen liegt er aktuell bei 18% (Haushaltsbefragung 2021). Um das Ziel zu erreichen, dass in Leichlingen noch mehr Wege zu Fuß zurückgelegt werden, soll eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie mit konkreten Maßnahmen und Prioritäten entwickelt werden.

Ziel ist es, die Infrastruktur für alle Bewohner*innen und Gäste verkehrssicher, barrierefrei und komfortabel nutzbar zu machen. Die Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden ist ein wesentliches Element für die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrs. Hierzu zählen objektiv messbare Faktoren, wie ausreichend breite und konfliktarme Gehwege, sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten, fußverkehrsfreundliche Ampelschaltungen, attraktive Fußverkehrsnetze und durchgängige Wegebeziehungen. Aber auch Maßnahmen, die zur subjektiven Sicherheit beitragen, wie eine ausreichende Beleuchtung, Sauberkeit der Wege und klare Regeln, die die Verträglichkeit mit dem Radverkehr und dem Kfz-Verkehr befördern, sind relevant.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Kurzfristig
  • Wirkung

    Undefiniert
  • Kosten

    Undefiniert
  • Bausteine / Vorgehen

    Um den Fußverkehr in der Blütenstadt Leichlingen systematisch zu verbessern, wird die Erstellung eines detaillierten Maßnahmenkatasters empfohlen.
    Dennoch können auch bereits jetzt kurzfristig Verbesserungen umgesetzt werden. Folgende Handlungsschwerpunkte betreffen solche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, die losgelöst von einer Fußverkehrsstrategie umsetzbar sind:

    Querungen und Knotenpunkte

    • An besonders schützenswerten Einrichtungen wie Senior*innenwohnheimen, Schulen und Kindertagesstätten sowie an ÖPNV-Haltestellen sollten die Querungsbedarfe barrierefrei gesichert werden. Dies kann mit sog. Doppelborden und taktilem Leitsystem erfolgen.
    • Ampelschaltungen sind auf ihre Fußverkehrsfreundlichkeit zu überprüfen: Zu kurze Grünzeiten, zu lange Rotzeiten, Zwischenwarten auf Mittelinseln, freie Rechtsabbiegefahrstreifen, „feindliches“ Fußgängergrün sind inakzeptabel und sollten nach Möglichkeit beseitigt werden.
    • Innerörtliche Kreisverkehrsplätze sollten mit Fußgängerüberwegen einheitlich an allen Knotenpunktästen ausgestattet werden, um den Vorrang des Fußverkehrs zu verdeutlichen.

    Ausreichend Breite Gehwege

    • Nach den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) sowie den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) soll die nutzbare Gehwegbreite 1,80 m betragen. Inklusive der nötigen Sicherheitsabstände zur Fahrbahn und Hauswand entspricht die Mindestbreite der Gehwege 2,50 m (EFA 2020: 16). Diese Vorgaben werden in der Praxis häufig nicht erreicht, insbesondere durch temporäre Barrieren auf den Gehwegen (Kundenstopper, Auslagen, Mülltonnen etc.).
    • Gehwege, deren Breite durch verschiedene Barrieren eingeschränkt sind, z.B. durch legal oder illegal parkende Fahrzeuge, Möblierung (Lichtmaste, Parkscheinautomaten etc.), Einbauten oder temporäre Barrieren, sollten uneingeschränkt nutzbar gemacht werden.

    Schaffung und Ausgestaltung eines qualitativ hochwertigen Fußverkehrsnetzes:

    • Ein innerstädtisches Leitsystem macht das stadtweite Fußwegenetz zusätzlich sichtbar und ruft dieses ins Bewusstsein. Es wirbt somit für das zu Fuß Gehen.
    • Die Konzeption des Fußwegenetzes wird durch eine Steigerung der Aufenthaltsqualität flankiert: Das Sitzmobiliar lädt zum Verweilen ein, es bietet Mobilitätseingeschränkten eine Pausenmöglichkeit und erlaubt spontane Sozialkontakte. Die Möblierung wird zielgruppengerecht ausgestaltet und an die Nutzungen im Umfeld ausgerichtet.
    • Eine Begrünung der Fußwege steigert die Attraktivität der Wege und bringt Vorteile für das Stadtklima (Schattenspender, schützt vor Überwärmung der unmittelbaren Umgebung, Filtern von schädlichen Emissionen aus der Luft). Bei Begrünungen von Wegen ist auf Pflege und Grünschnitt zu achten, damit die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt werden. Auch mobile Elemente mit Begrünung können eingesetzt werden, um kurzfristig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
    • Eine ausreichende Beleuchtung von Fußwegen vermeidet Angsträume und verringert das subjektive Unsicherheits gefühl z.B. für Menschen mit reduzierter Sehkraft.
    • Für alle mobilitätseingeschränkte Personen ist eine barrierefreie Oberflächenbeschaffenheit zwingend notwendig. Gehwegoberflächen sollten daher möglichst einheitlich gestaltet und ein häufiger Belagswechsel vermieden werden. Auch hier sollte eine regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung stattfinden. Im Bereich historisch anmutender Pflasterungen werden Gehbahnen eingerichtet, die eine Nutzung mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen wesentlich erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen.

    Sensibilisierung und Einbindung der Bevölkerung

    • Zur Sensibilisierung im Hinblick auf die beschriebene Problematik soll eine intensive Einbindung der Bürger*innen, der Vertreter*innen von Mobilitätseingeschränkten und Senior*innen sowie Kinder und Jugendlichen stattfinden. Hierzu eignen sich turnusmäßige Fußverkehrs-Checks, das heißt Ortsbegehungen, bei denen auf Mängel, Gefahren und Barrieren für den Fußverkehr direkt vor Ort hingewiesen wird mit dem planerischen Ziel, ein Maßnahmenkonzept zur Optimierung der Infrastruktur für zu Fuß Gehende entwickeln.

    Erstellung detailliertes Maßnahmenkataster für Leichlingen und Witzhelden

    Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurden bereits zwei „Mobiltitätstouren zu Fuß“ durchgeführt. In diesen wurden erste grundlegende Betrachtungen des Bestandes in der Leichlinger Innenstadt sowie in Witzhelden gemeinsam mit Teilnehmenden der Öffentlichkeit, der Verwaltung und Politik durchgeführt. Um die Fußrverkehrsinfrastruktur ganzheitlich zu verbessern, sollte darauf aufbauend in einer städtischen Fußverkehrsstrategie die Konzeption eines konkreten Maßnahmenprogramms in Form eines Katasters erstellt werden. Dabei geht es um konkrete, ortsbezogene Maßnahmen, die eine Kostenschätzung sowie eine Priorisierung der zu erarbeitenden Maßnahmen enthalten, anhand derer ein konkreter Umsetzungs- und Budgetplan für die kommenden Jahre erstellt wird. Hierzu gehören u.a. folgende Bausteine:

    • Definition von stadtweiten Qualitätsstandards, Empfehlungen für eine stadtweit flächendeckende Umsetzung der Qualitätsstandards
    • Erstellung eines Barrierefrei-Katasters, der u.a. die genannten Aspekte systematisch aufgreift und standardisiert planerisch umsetzt einschließlich Vorgaben zur Ausweisung von sicheren und barrierefreien Führungen für den Fußverkehr in Baustellenbereichen; die standardisierten Vorgaben werden in einem Barrierefreiatlas niedergelegt (siehe Steckbrief 2.6 „Barrierefreie Nahmobilität im Stadtgebiet“)
    • Systematische Planung von barrierefreien Querungsstellen vor allem an Senior:inneneinrichtungen, Schulen, Kitas, ÖPNV-Haltestellen etc.
    • Einbeziehen und Sichtung der Ergebnisse von Unfallauswertung mit Fußverkehrsbeteiligung sowie deren kontinuierliche Fortschreibung
    • Planung eines auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichteten möglichst flächendeckenden taktilen Leitsystems (Definition von Standards, Einsatzformen und -bereichen)
    • Durchführung von Fußverkehrs-Checks mit besonderen Schwerpunkten (z.B. zielgruppenspezifisch): Bewerbung beim Zukunftsnetz Mobilität NRW
    • Ableitung eines Maßnahmenprogramms aus den Mobilitätstouren und ggf. weiteren Fußgänger-Checks und als Input für die Erstellung eines Barrierefreiatlasses, der partizipativ unterstützt erarbeitet werden sollte
    • Flankierende Öffentlichkeitsarbeit
    • Kontinuierliches Mängelmonitoring, Instandhaltung, Reinigung
    • Abstimmungen mit den jeweiligen Baulastträgern: Straßen.NRW, Rheinisch-Bergischer Kreis etc.
  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    Zielgruppenspezifische Vertreter*innen: Senior*innen, Schulen, Mobilitätseingeschränkte

    Bürgerschaft

    Ggf. Interessensverbände (ADFC, VCD, Fuss e.V. etc.)

    Polizei

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbriefe 2.6 – 2.9

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA)

    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein_x0002_Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)

  • Fördermöglichkeiten

    Für die Optimierung des Fußverkehrs existieren verschiedene Fördermöglichkeiten, z.B. über die Förderrichtlinie für Nahmobilität (FöRi-Nah) und verschiedene Bundesprogramme, z.B. das Bundesförderprogramm Stadt und Land. Für entsprechend aktuelle Förderprogramme siehe Förderfinder des Landes NRW.

    Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Land NRW)

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 06.04.2024