Beschreibung
Barrierefreiheit ist ein grundsätzlich relevantes Thema in der Nahmobilität. Eine barrierefreie Infrastruktur hilft zu allererst mobilitätseingeschränkten Menschen, doch treten hierbei Synergieeffekte auf, so dass letztlich alle Bevölkerungsgruppen von barrierefreien Verkehrsanlagen profitieren und von einem „Design für alle“ zu sprechen ist.
Es geht es z.B. um sichere Querungen oder um den Abbau von Barrieren auf Gehwegen oder Personenverkehrsanlagen im ÖPNV und deren durchgängige und gefahrlose Nutzbarkeit. Schwer zu bewältigende Hindernisse bedingen nämlich für die meisten mobilitätseingeschränkten zu Fuß Gehenden häufig Umwege und Anstrengungen, die z.B. für körperlich eingeschränkte Personen eine zusätzliche Belastung darstellen. Im schlechtesten Fall wird eine eigenständige Mobilität ganz verhindert.
Folgende Themen und Maßnahmen sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit grundsätzlich von Bedeutung: Zeitgerechtigkeit
- Lange Rot- und kurze Grünphasen an Lichtsignalanlagen sind für viele mobilitätseingeschränkte Personen nicht nur ärgerlich und unbequem, sondern sie stellen mitunter eine „echte“ Einschränkung der Mobilität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen.
Flächengerechtigkeit und Gehwegbreiten
- Viele Verkehrsräume sind auf eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räumlich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fußverkehr. Zu schmale Nebenanlagen, häufig illegal parkende Kfz, aber auch reguläre Parkstände und weitere Barrieren schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen vor allem für Mobilitätseingeschränkte ein.
- Die nutzbare Gehwegbreite soll grundsätzlich mindestens 1,80 m betragen und vom Parken freigehalten werden. Nach den RASt 06 (FGSV-Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen), den H BVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) und den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) entspricht dies im Regelfall (Wohnstraße mit Hauswand und fließenden Verkehr) einer Gehwegbreite von 2,50 m. Damit ist auch der Begegnungsfall ohne Ausweichen auf die Fahrbahn möglich, und es kann auch eine Person durch eine andere Person geführt werden.
- Weitere Gründe für Einschränkungen der Gehwegnutzung können auch durch die Möblierung der Außengastronomie, Parkscheinautomaten, E-Tankstellen, Fahrradabstellanlagen, Pfosten, Beleuchtung etc. entstehen. Nicht zu entfernende Elemente sollten gut erkennbar (z.B. reflektierend) markiert werden, so dass diese von Seheingeschränkten sowie auch in Dunkelheit frühzeitig zu sehen sind.
Oberflächen und Gehwegqualität:
- Durch wechselhafte und beschädigte Oberflächen sowie weite Fugen wird vor allem Mobilitätseingeschränkten das zu Fuß Gehen erschwert. Auch die Querneigung von Gehwegen unter anderem an Ausfahrten sind ein häufiges Problem.
Differenzierte Bordhöhen (Doppelbord):
- An vielen Querungsstellen weisen die Bordsteine hohe Kanten auf und stellen dadurch eine Barriere dar. Auch niedrigere Bordsteinkanten können für mobilitätseingeschränkte Personen z.B. mit Rollator ein Hindernis sein. Auf der anderen Seite benötigen Blinde den taktilen Kontrast zur Barrierefreiheit, um damit dem Langstock den Übergang zur Fahrbahn zu detektieren.
- Im NRW-Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird an Querungsstellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und mehr als 4 cm, meist 6 cm empfohlen.1 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungsstelle ohne Kante leicht und gefahrlos passieren können sollten und zum anderen den Ansprüchen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock gut ertastbare Kante angewiesen sind.