Zum Hauptinhalt springen
Bild: ELEVATE, pexels.com

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Barrierefreiheit ist ein grundsätzlich relevantes Thema in der Nahmobilität. Eine barrierefreie Infrastruktur hilft zu allererst mobilitätseingeschränkten Menschen, doch treten hierbei Synergieeffekte auf, so dass letztlich alle Bevölkerungsgruppen von barrierefreien Verkehrsanlagen profitieren und von einem „Design für alle“ zu sprechen ist.

Es geht es z.B. um sichere Querungen oder um den Abbau von Barrieren auf Gehwegen oder Personenverkehrsanlagen im ÖPNV und deren durchgängige und gefahrlose Nutzbarkeit. Schwer zu bewältigende Hindernisse bedingen nämlich für die meisten mobilitätseingeschränkten zu Fuß Gehenden häufig Umwege und Anstrengungen, die z.B. für körperlich eingeschränkte Personen eine zusätzliche Belastung darstellen. Im schlechtesten Fall wird eine eigenständige Mobilität ganz verhindert.

Folgende Themen und Maßnahmen sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit grundsätzlich von Bedeutung: Zeitgerechtigkeit

  • Lange Rot- und kurze Grünphasen an Lichtsignalanlagen sind für viele mobilitätseingeschränkte Personen nicht nur ärgerlich und unbequem, sondern sie stellen mitunter eine „echte“ Einschränkung der Mobilität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen.

Flächengerechtigkeit und Gehwegbreiten

  • Viele Verkehrsräume sind auf eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räumlich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fußverkehr. Zu schmale Nebenanlagen, häufig illegal parkende Kfz, aber auch reguläre Parkstände und weitere Barrieren schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen vor allem für Mobilitätseingeschränkte ein.
  • Die nutzbare Gehwegbreite soll grundsätzlich mindestens 1,80 m betragen und vom Parken freigehalten werden. Nach den RASt 06 (FGSV-Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen), den H BVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) und den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) entspricht dies im Regelfall (Wohnstraße mit Hauswand und fließenden Verkehr) einer Gehwegbreite von 2,50 m. Damit ist auch der Begegnungsfall ohne Ausweichen auf die Fahrbahn möglich, und es kann auch eine Person durch eine andere Person geführt werden.
  • Weitere Gründe für Einschränkungen der Gehwegnutzung können auch durch die Möblierung der Außengastronomie, Parkscheinautomaten, E-Tankstellen, Fahrradabstellanlagen, Pfosten, Beleuchtung etc. entstehen. Nicht zu entfernende Elemente sollten gut erkennbar (z.B. reflektierend) markiert werden, so dass diese von Seheingeschränkten sowie auch in Dunkelheit frühzeitig zu sehen sind.

Oberflächen und Gehwegqualität:

  • Durch wechselhafte und beschädigte Oberflächen sowie weite Fugen wird vor allem Mobilitätseingeschränkten das zu Fuß Gehen erschwert. Auch die Querneigung von Gehwegen unter anderem an Ausfahrten sind ein häufiges Problem.

Differenzierte Bordhöhen (Doppelbord):

  • An vielen Querungsstellen weisen die Bordsteine hohe Kanten auf und stellen dadurch eine Barriere dar. Auch niedrigere Bordsteinkanten können für mobilitätseingeschränkte Personen z.B. mit Rollator ein Hindernis sein. Auf der anderen Seite benötigen Blinde den taktilen Kontrast zur Barrierefreiheit, um damit dem Langstock den Übergang zur Fahrbahn zu detektieren.
  • Im NRW-Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird an Querungsstellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und mehr als 4 cm, meist 6 cm empfohlen.1 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungsstelle ohne Kante leicht und gefahrlos passieren können sollten und zum anderen den Ansprüchen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock gut ertastbare Kante angewiesen sind.
  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Daueraufgabe
  • Wirkung

    Undefiniert
  • Kosten

    Undefiniert
  • Bausteine / Vorgehen

    Um die Barrierefreiheit der Nahmobilität in der Blütenstadt Leichlingen zu optimieren, sollten folgende Elemente geprüft werden bzw. in der Planungspraxis systematisch einbezogen werden:

    • Barrierefreier Umbau von Querungsstellen (Bordsteinabsenkung/Doppelbord, akustische Signalisierung von LSA, fußgängerfreundliche LSA-Schaltung etc.)
    • Barrieren prüfen, entfernen bzw. kontrastreich markieren, ggf. auf Multifunktionsflächen verlagern
    • Gehwegbreiten sichern (empfohlene Breite 2,50 m): Barrieren prüfen, Kfz-Parken/Halten unterbinden
    • Systematischer Ausbau bzw. Sanierung des taktilen Leitsystems
    • Taktiles und akustisches Signal an LSA
    • Kontrastreiche Gestaltung (Poller, Stufen, Barrieren)
    • Flächengerechtigkeit bei Umbaumaßnahmen berücksichtigen

    Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollten stets Betroffene und/oder Vertreter*innen (z.B. dem Senioren- und Behindertenbeirat) mit eingebunden werden. Eine stadtweit einheitliche Ausbauform ist standardmäßig anzustreben. Diese für die Blütenstadt Leichlingen geltenden Standards sollen in einem Barrierefreiatlas zusammengestellt werden und diese für alle Tiefbaumaßnahmen verbindlich gemacht werden.

    Als weiteren wichtigen Schritt sollte im Hinblick auf alle Tiefbaumaßnahmen in der Stadt im Verkehrsbereich eine Prioritätenliste erstellt werden, nach der systematisch und flächendeckend Barrierefreiheit geschaffen werden soll. Diese ist ebenfalls mit allen relevanten Akteuren abzustimmen. Generell soll ebenfalls gelten, dass bei laufenden Baumaßnahmen bei der Wiederherstellung der Oberflächen die Maßgaben der Barrierefreiheit Anwendung finden.

    Der barrierefreie Ausbau von Verkehrsanlagen für den ÖPNV, insbesondere der Haltestellenausbau fällt zwar ebenfalls unter das Thema Barrierefreiheit, wird jedoch im Rahmen des Mobilitätskonzepts unter dem Thema „ÖPNV und Vernetzte Mobilität“ behandelt.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen: Tiefbauamt, Ordungsamt

    Behindertenbeirat der Stad Leichlingen

    Seniorenberatung der Stadt Leichlingen

    Straßenbaulastträger je nach Bedarf (Rheinisch-Bergischer Kreis, Straßen.NRW)

    Polizei

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    1.6 „Barrierefreier Haltestellenausbau im Stadtgebiet“

    2.5 „Erstellung Fußverkehrsstrategie mit Maßnahmenprogramm“

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein_x0002_Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) 1 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Gelsenkirchen S. 33

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA)

  • Fördermöglichkeiten

    Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Land NRW, FöRi-Nah)

    Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Land NRW)

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 03/10/2024