Zum Hauptinhalt springen

Verkehr-01Herstellung einer nutzungsorientierten Netzhierachie

Bild: Markus Marcinek, pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Verkehrswege sind entsprechend ihrem Bedarf auszubauen. Dabei soll dem Verkehrsteilnehmenden bereits durch die Gestaltung der Straße vermittelt werden, wo er sich gerade befindet und wie dieser sich dementsprechend zu verhalten hat.

Nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) gibt es fünf verschiedene Kategoriengruppen für Verkehrswege, die sich jeweils in ihrer Funktionalität voneinander unterscheiden:

  • Autobahn (AS)
  • Landstraße (LS)
  • Anbaufreie Hauptverkehrsstraße (VS)
  • Angebaute Hauptverkehrsstraße (HS)
  • Erschließungsstraße (ES)

Die Bundesautobahn 1 liegt am östlichen Rand von Leichlingen, ist hier aber aufgrund der fehlenden Verknüpfung zu vernachlässigen. Ansonsten findet sich jede andere Kategorie in der Blütenstadt Leichlingen wider. Ziel ist es, jede einzelne Straße in Leichlingen einer dieser Kategoriengruppen zuzuordnen, um so eine geeignete Funktion und deren bedarfsgerechten Ausbau festzulegen. Falls sich die Zielsetzung vom Bestand unterscheidet, soll die entsprechende Straße ihrer Funktion entsprechend, umgestaltet werden.

Landstraßen (LS) sind anbaufreie Straßen außerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen entweder als Landesstraße oder Kreisstraße straßenrechtlich gewidmet. Diese Verkehrswege dienen hauptsächlich als Verbindung zwischen Ortslagen. Auf der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs liegt die Priorität dieser Kategorie. Sie lässt sich mit dem richtigen Fahrbahnquerschnitt und bedarfsgerechter Trassierung, entsprechend der Verkehrsstärke, gewährleisten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100km/h oder weniger.

Anbaufreie Hauptverkehrsstraßen (VS) sind anbaufreie oder von lockerer Bebauung geprägte Straßen im Vorfeld oder innerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen meist als Landes- oder Gemeindestraße straßenrechtlich gewidmet. Es handelt sich häufig um Übergangsbereiche zwischen Außer- und Innerortsbereich darstellt (vgl. Steckbrief 4.6). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Vorfeld bebauter Gebiete 70km/h und innerhalb bebauter Gebiete 50km/h.

Angebaute Hauptverkehrsstraßen (HS) sind angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen meist als Landes- oder Gemeindestraßen straßenrechtlich gewidmet. Sie dienen der Erschließung des städtischen Raumes und sind geprägt vom ÖPNV und Flächen des ruhenden Verkehrs. Der Straßenraum ist so zu gestalten, dass alle Verkehrsteilnehmenden bedarfsgerecht Berücksichtigung finden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 50km/h.

Erschließungsstraßen (ES) sind angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen meist als Gemeindestraßen straßenrechtlich gewidmet. Sie dienen der unmittelbaren Erschließung von Wohngebieten, Gewerbe- oder Versorgungseinrichtungen und sind Teil der Radverkehrserschließung. Der Ausbau richtet sich nach der angrenzenden Bebauung und der entsprechenden Bedürfnissen. Insbesondere in Wohngebieten ist die Straßenraumgestaltung so zu wählen, dass eine hohe Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden entsteht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt oft 30km/h.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Langfristig
  • Wirkung

    Undefiniert
  • Kosten

    Undefiniert
  • Bausteine / Vorgehen

    Im Hinblick auf die dargestellten Kategorisierungen, soll geprüft werden, ob die Ausweisung und Gestaltung der Straßenräume der vorhandenen Ausweisung entspricht. Ziel ist es eine flächendeckende, nutzungsorientierte Netzhierarchie zu bilden.

    Neben der Erschließung der Innenstadt und Wohngebiete ist es für eine Pendlerstadt wie Leichlingen besonders wichtig, Vorrangstraßen zu definieren, die die übergeordnete An- und Verbindung zwischen den einzelnen Ortslagen und dem übergeordneten Straßennetz der angrenzenden Autobahnen und Städten gewährleisten. Von besonderer Bedeutung ist hier die Anbindung an die westlich von Leichlingen verlaufende Autobahn 3 sowie die A1, die südlich von Leichlingen anschließt.

    Das Vorrangstraßennetz 1. Ordnung soll als „Sammelstraße“ fungieren und den Durchgangs- und Pendlerverkehr von Leichlingen zu den naheliegenden Autobahnen und angrenzenden Städten leiten. Die L294 ist die direkte Ost-West-Verbindung zwischen Leichlingen Stadt und Witzhelden und somit Hauptbestandteil des Vorrangstraßennetzes 1. Ordnung. Ergänzt wird dieses durch die L288, die den Lückenschluss zum Autobahndreieck Langenfeld (A3) in nördlicher Richtung und und in Verlängerung zum Autobahndreieck Leverkusen (A1) bildet. Die angrenzenden Städte Burscheid und Langenfeld lassen sich über die K9 bzw. L359 und L403 erreichen.

    Die Straßen 1. Ordnung sind grundsätzlich als Landes- oder in seltenen Fällen als Kreisstraße straßenrechtlich gewidmet. Außerhalb bebauter Gebiete sind sie daher immer der Kategoriengruppe LS zuzuordnen. Da Landes- oder Kreisstraßen aber auch durch Orte führen können, können sie auch weiteren Kategorien zugeordnet werden. In Leichlingen führt die L294 (Straße 1. Ordnung) durch Leichlingen Stadt und Witzhelden, sodass hierfür ebenso die Kategoriengruppen VS und HS gelten. Entgegen der Vorgabe, dass auf angebauten Hauptverkehrsstraßen der MIV auch zurückgestellt werden kann, soll bei Straßen der 1. Ordnung der Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs mit im Fokus stehen.

    Das Vorrangstraßennetz 2. Ordnung soll als „Zubringerstraße“ höher kategorisierter Straßen dienen und den Erschließungsverkehr zu den Straßen 1. Ordnung oder den Ortslagen abwickeln. Das Vorrangstraßennetz 2. Ordnung kann Kategoriengruppen LS, VS und HS beinhalten. Landstraßen sind hier in der Regel schwächer belastet und haben daher meist keine Leistungsfähigkeitsdefizite. Angebaute Hauptverkehrsstraßen nehmen den Verkehr aus den Wohn-, Industriegebieten oder Lebensmittelstandorten auf und verteilen den Verkehr an die höher kategorisierten Straßen. Insbesondere in zentralen Bereichen, ist im Vorrangstraßennetz 2. Ordnung darauf zu achten, dass alle Verkehrsteilnehmenden betrachtet werden. Hier hat die Verkehrsqualität des fließenden Verkehrs eine nachgeordnete Rolle.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    Straßen.NRW

    Rheinisch-Bergischer Kreis

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbrief 2.1 „Weiterentwicklung des stadtweiten Radverkehrsnetzes“

    Steckbrief 2.2 „Einführung von Fahrradstraßen“

    Steckbrief 2.5 „Fußverkehrsstrategie mit Maßnahmenprogramm“

    Steckbrief 2.6 „Barrierefreie Nahmobilität“

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 06.04.2024