Beschreibung
Verkehrswege sind entsprechend ihrem Bedarf auszubauen. Dabei soll dem Verkehrsteilnehmenden bereits durch die Gestaltung der Straße vermittelt werden, wo er sich gerade befindet und wie dieser sich dementsprechend zu verhalten hat.
Nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) gibt es fünf verschiedene Kategoriengruppen für Verkehrswege, die sich jeweils in ihrer Funktionalität voneinander unterscheiden:
- Autobahn (AS)
- Landstraße (LS)
- Anbaufreie Hauptverkehrsstraße (VS)
- Angebaute Hauptverkehrsstraße (HS)
- Erschließungsstraße (ES)
Die Bundesautobahn 1 liegt am östlichen Rand von Leichlingen, ist hier aber aufgrund der fehlenden Verknüpfung zu vernachlässigen. Ansonsten findet sich jede andere Kategorie in der Blütenstadt Leichlingen wider. Ziel ist es, jede einzelne Straße in Leichlingen einer dieser Kategoriengruppen zuzuordnen, um so eine geeignete Funktion und deren bedarfsgerechten Ausbau festzulegen. Falls sich die Zielsetzung vom Bestand unterscheidet, soll die entsprechende Straße ihrer Funktion entsprechend, umgestaltet werden.
Landstraßen (LS) sind anbaufreie Straßen außerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen entweder als Landesstraße oder Kreisstraße straßenrechtlich gewidmet. Diese Verkehrswege dienen hauptsächlich als Verbindung zwischen Ortslagen. Auf der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs liegt die Priorität dieser Kategorie. Sie lässt sich mit dem richtigen Fahrbahnquerschnitt und bedarfsgerechter Trassierung, entsprechend der Verkehrsstärke, gewährleisten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100km/h oder weniger.
Anbaufreie Hauptverkehrsstraßen (VS) sind anbaufreie oder von lockerer Bebauung geprägte Straßen im Vorfeld oder innerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen meist als Landes- oder Gemeindestraße straßenrechtlich gewidmet. Es handelt sich häufig um Übergangsbereiche zwischen Außer- und Innerortsbereich darstellt (vgl. Steckbrief 4.6). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Vorfeld bebauter Gebiete 70km/h und innerhalb bebauter Gebiete 50km/h.
Angebaute Hauptverkehrsstraßen (HS) sind angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen meist als Landes- oder Gemeindestraßen straßenrechtlich gewidmet. Sie dienen der Erschließung des städtischen Raumes und sind geprägt vom ÖPNV und Flächen des ruhenden Verkehrs. Der Straßenraum ist so zu gestalten, dass alle Verkehrsteilnehmenden bedarfsgerecht Berücksichtigung finden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 50km/h.
Erschließungsstraßen (ES) sind angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete und in Leichlingen meist als Gemeindestraßen straßenrechtlich gewidmet. Sie dienen der unmittelbaren Erschließung von Wohngebieten, Gewerbe- oder Versorgungseinrichtungen und sind Teil der Radverkehrserschließung. Der Ausbau richtet sich nach der angrenzenden Bebauung und der entsprechenden Bedürfnissen. Insbesondere in Wohngebieten ist die Straßenraumgestaltung so zu wählen, dass eine hohe Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden entsteht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt oft 30km/h.