Beschreibung
Die Stadtverwaltung der Blütenstadt soll Vorreiter einer aktiven nachhaltigeren Gestaltung der Mobilität in Leichlingen sein und so den Wandel zu einem nachhaltigen Mobilitätsverhalten sichtbar für alle anstoßen.
Um diesen Prozess voran zu treiben, bedarf es eines Mobilitätsmanagements, das sich auf die nachhaltige Gestaltung der Mobilität der städtischen Mitarbeiter*innen bezieht, ob in Bezug auf den täglichen Weg zur Arbeit oder auf die Fahrten in Ausübung dienstlicher Angelegenheiten. Die Stadtverwaltung nimmt so gegenüber der Bürgerschaft eine Vorbildfunktion ein. Allein durch die große Anzahl an Mitarbeiter*innen können sehr gut erste Wirkungen im Mobilitätsverhalten auch sichtbar werden. Erfolgreich umgesetzte Konzepte in der Verwaltung können dann als Vorbild für andere Betriebe aufgefasst werden. Das in der Verwaltung gewonnene Know-How lässt sich weitergegeben, so dass sich ein Wissenstransfer erzeugen lässt und Multiplikatorwirkungen eintreten können.
Im Zuge eines fachlichen Wissenstransfers sollte ein Austausch mit anderen Kommunen stattfinden, die im Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigeren Mobilität bereits fortgeschritten sind. Zu diesem Zweck eignen sich zum Beispiel Exkursionen in andere, erfahrene Kommunen und andere Fortbildungsformate für Mitarbeitende in der Verwaltung sowie politische Entscheidungträger*innen. Nähere Hinweise können über das Informationsportal der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) bezogen werden. Grundsätzlich wird eine Kontaktaufnahme zur AGFS NRW empfohlen mit dem Ziel, im Zuge der Umsetzung des Mobilitätskonzepts eine Mitgliedschaft anzustreben.
Im Rahmen der Klima-Strategie der Blütenstadt Leichlingen sind die Aspekte des innerbetrieblichen Mobilitätsmanagement ebenfalls hinterlegt als Maßnahme. Beide Konzepte zeigen hier kongruente Maßnahmenvorschläge hin zu einer klimafreundlicheren Mobilität der Mitarbeiter*innen. Insbesondere verwiesen sei hier auf die Steckbriefe VW-03 „Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM)“ und VW-05 „Erlass einer Dienstanweisung zur Mobilität“.
Um diesen Prozess weiter voranzutreiben, ist die Erarbeitung eines strategischen Plans zum verwaltungsinternen Mobilitätsmanagement erforderlich, der die weiteren Maßnahmen in einem verbindlichen Zeitplan auflistet. Zur Koordination dieser Aufgabe ist die Gründung einer verwaltungsinternen Task Force zum betrieblichen Mobilitätsmanagement nötig, in der die Mobilitäts- bzw. Klimaschutzbeauftrage die Steuerungsfunktion übernehmen kann.
Des Weiteren kann das Zukunftsnetz Mobilität NRW mit seiner Expertise zum kommunalen Mobilitätsmanagement eine gute begleitende Hilfestellung bieten.