Beschreibung
Schnellbusverbindungen stellen zügige und direkte Verbindungen zwischen Städten und Gemeinden in der Region entlang der Hauptverkehrsachsen im Taktverkehr dar. Der Einsatz erfolgt auf stark nachgefragten Relationen bzw. auf schienenfernen Korridoren in Ergänzung zu vorhandenen Regionalbusverbindungen.
Der NVR fördert seit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes in NRW im Jahr 2016 in seinem Verbundgebiet auf bestimmten Achsen die Einrichtung von schnellen und durchgehenden Schnellbusachsen. Bei der Bewertung der verkehrlichen Bedeutung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
• zusätzliches ÖPNV-Angebot im Vergleich zum bisherigen Angebot,
• Reisezeitgewinne für die Fahrgäste,
• Netzwirkung im SPNV-Netz,
• Anbindung eines Mittelzentrums oder Unterzentrums ohne Anschluss an den SPNV,
• prognostizierte Fahrgastzahlen,
• prognostizierte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) (Umstieg zum Umweltverbund),
• Bundes-, Landes- oder Kreisgrenzen überschreitende Linien,
• flankierende Beschleunigungsmaßnahmen.
Weiterhin müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden, wie eine Mindestdurchschnittgeschwindigkeit von 32,5 km/h bzw. ein maximaler Umwegfaktor von 1,2.
Zur Information: Kriterien und Förderrichtlinie abrufbar unter https://www.nvr.de/infrastruktur-und-foerderprogramme/foerderprogramme/schnellbusfoerderung