Zum Hauptinhalt springen

ÖPNV-06Barrierefreier Haltestellenausbau im Stadtgebiet

Bild: Blütenstadt Leichlingen, Jürgen Scholze

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Das Personenbeförderungsgesetz (PbefG) legt fest, dass bis zum 01.01.2022 alle ÖPNV-Haltestellen barrierefrei ausgebaut sein sollten, soweit keine Ausnahmetatbestände aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen gemäß PBefG § 62 Übergangsbestimmungen Abs. 2 geltend im Rahmen der Nahverkehrsplanung des Aufgabenträgers Rheinisch-Bergischer Kreis gemacht wurden.

Neben der Funkionalität und der problemlosen Nutzbarkeit von Haltestellenanlagen sind diese ebenfalls als Imageträger für den ÖPNV zu sehen. Attraktive Haltestellen motivieren, die Angebote des ÖPNV zu nutzen. Barrierefreiheit zu schaffen ist somit als umfassender Ansatz im Rahmen der Förderung des Umweltverbundes zu sehen. Eine ausgebaute Haltestelle kann so die Wahrnehmung des ÖPNV steigern und zur Nutzung motivieren.

Neben einem ansprechenden Äußeren dient der Abbau von Barrieren letztlich allen Bürger*innen, deren Weg zum ÖPNV erleichtert wird. Somit ist ein „Design für alle“ zu entwickeln, das nicht nur auf die spezifschen Gruppen der Mobilitätsbehinterten Personen (z.B. Personen mit Hilfsmitteln zur Mobilität und offensichtlichen körperlichen Einschränkungen) abzielt, sondern auch die Nutzung des ÖPNV mit Kinderwagen, kleinen Kindern, Gepäck und Einkäufe und anderen die ÖPNV-Mobilität beeinträchtigenden Umständen erleichtert und sicherer macht.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Mittelfristig
  • Wirkung

    Mittel
  • Kosten

    Sehr hoch
  • Bausteine / Vorgehen

    In Zusammenarbeit dem Rheinisch-Bergischen Kreis, der ein umfangreiches Haltestellenkataster erstellt, und Straßen.NRW sind die Planungen zum stadtweiten barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der Blütenstadt Leichlingen zu forcieren. Nach der umfangreichen Netzreform im Jahr 2021 sind nun Linienwege und die Bedienungskonzepte der Haltestellen festgelegt, so dass die Ausbauplanung der Haltestellen nun zielgerichtet erfolgen kann. Günstigerweise sollten ebenfalls die in Rahmen des Mobilitätskonzepts noch zu modifizierenden Linienwege mit Berücksichtigung finden.

    • Blütenstadt und Aufgabenträger stimmen sich über die Standards zur einheitlichen Haltestellengestaltung ab und beziehen dabei die Vertreter:innen von Behindertenverbänden bzw. die städtiche Behindertenvertretung mit ein.

    • Auf der Basis von Nutzungszahlen werden die Ausbauprioritäten festgelegt. Eine besondere Priorität sollten die Haltestellenanlagen erhalten, die im Zuge von Mobilstationen umzubauen sind.

    • Hierzu ist ein Projektplan ist zu erstellen und mit den Akteuren abzustimmen.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    • Rheinisch-Bergischer Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV aowie als Baulastträger für die Kreisstraßen

    • Landesbetrieb Straßen.NRW als Baulastträger für die Landes- und Bundesstraßen

    • Verkehrsunternehmen

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbrief 1.2 „Aufwertung von Verknüpfungspunkten zu vollwertigen Mobilstationen“

    Steckbrief 2.6 „Barrierefreie Nahmobilität“

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    • Nahverkehrsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises
    • Haltestellenkataster des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie des Nahverkehr Rheinland
    • NVR-Mobilstationenkonzept
  • Fördermöglichkeiten

    ÖPNV-Investitions-Richtlinie ZV NVR, siehe auch Förderfinder Mobilität.NRW

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 06.04.2024