Für die Realisierung eines Abwärmenutzungsprojektes benötigt es geeignete Abnehmer der Abwärme als auch eine technisch, rechtlich und wirtschaftlich geeignete Abgabe. Auf der Abnehmerseite eignen sich insbesondere Gebäude mit höheren Energiebedarfen wie kommunalen Liegenschaften, große Mehrfamilienhäuser oder gewerblich genutzte Gebäude.
Im Bereich des kommunalen Abwasserkanals ist neben der technischen Machbarkeitsprüfung zu klären, ob Anlieger Interesse an der Nutzung der Abwärme aufweisen. Dies betrifft insbesondere Mehrfamilienhäuser zwischen Opladener Straße und Am Goldberg. Ebenso sind auf der östlichen Seite der Wupper ggf. einzelne Immobilien potenziell über den Kanal zu versorgen. Hier sind allerdings in Teilbereichen Nahwärmenetze sowie Neubauten vorhanden, die perspektivisch keinen Bedarf an einer neuen Wärmeversorgung aufweisen.
Für die potenzielle Nutzung des Wuppersammlers sollte – sofern der Bedarf bestünde - die Schaffung einer Bypass-Lösung geprüft werden. Hierbei wird aus dem Kanal Abwasser entnommen und in leicht gereinigter Form über einen Wärmetauscher geführt. Mit Hilfe von Wärmepumpen wird das Wasser auf eine erhöhte Temperatur gebracht, um Gebäude zu beheizen.
Aktuell ergeben sich seitens der Stadtverwaltung keine direkten Abnahmebedarfe, allerdings sollten die Möglichkeiten eines Anschlusses privater Liegenschaften geprüft werden.
Es bedarf hinsichtlich der Betreiberfrage bei den Kanälen ebenso diverser rechtlicher Klärungen. Dazu zählen u.a. die Frage, welche Rolle der Kanalnetzbetreiber spielen möchte und kann, d.h., ob er im Rahmen eines Gestattungsvertrages die Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Wärme an einen Netzbetreiber abgibt oder direkt einzelne Objekte mit Wärme versorgen möchte. Einige rechtliche Fragestellungen sind auch auf Bundes- und Landesebene teilweise noch nicht eindeutig geklärt.
Die Zurverfügungstellung von Abwärme könnte gegebenenfalls auf Grundlage eines Vertrages über die Zurverfügungstellung und Abnahme von Wärme zwischen Wupperverband/Technischem Betrieb und dem Wärmeabnehmer geregelt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten sind hierbei dezidiert zu prüfen. Dies betrifft auch den Umgang mit einer Bepreisung. Auch sind die Genehmigungsanforderungen zu prüfen und einzuhalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Abwasserbeseitigung und ihre Anforderungen (wie beispielsweise das Temperaturniveau) nicht beeinträchtigt werden.