Zum Hauptinhalt springen

ÖPNV-03Verbesserte ÖPNV-Anbindung an Langenfeld und Düsseldorf

Bild: Adrian, unsplash.com

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Die Relation Leichlingen – Langenfeld ist nach den Ergebnissen der Haushaltsbefragung 2021 die insgesamt drittstärkste Verflechtungsrelation. Knapp 4.000 Wege pro Tag legen Leichlinger Bürger*innen auf dieser Achse zurück. Hinzu kommen weitere Wege, die über Langenfeld hinaus in Richtung Düsseldorf und Monheim gehen. Der gegenläufige Verkehr von Langenfeld nach Leichlingen ist als geringer einzustufen.

Die Bürgerbeteiligung hat verdeutlicht, dass ein starker Wunsch in der Stadtbevölkerung nach einer deutlich verbesserten Busanbindung nach Langenfeld besteht, ebenfalls einem und schnellen Übergang von dort nach Düsseldorf mit der S-Bahn. Zudem gibt es ein deutliches Interesse seitens der LVR-Kliniken in Langenfeld, die ÖPNV-Relation nach Leichlingen zu verbessern, da von dort zahlreiche Mitarbeitende kommen und ebenfalls Besucher:innen und insbesondere neben stationären eine hohe Zahl ambulanter (pendelnder) Patent:innen aus dem Raum Leichlingen/Burscheid.

Die bestehende Umsteigeverbindung über Langenfeld-Hardt, Gladbacher Str. mit Linie 257 im 120-Min-Takt sowie wenigen Einzelfahrten der Linie 254 nach Langenfeld S sind in keiner Weise marktgerecht und stellen keine ausreichende Verkehrsverbindung dar. Gefordert wird eine zumindest während der Hauptverkehrszeit morgens und ab mittags halbstündliche Bedienung bzw. zu Zeiten der Schichtwechsel ohne Umstieg zwischen Leichlingen und Langenfeld.

Aufgrund der komplexen Lage im Grenzgebiet von VRR und VRS und den beiden Aufgabenträgern Kreis Mettmann und Rheinisch-Bergischer Kreis ist ein umfängliches Abstimmungsverfahren notwendig. Dieses wurde im Rahmen eines Stakeholdertreffens mit den benachbarten Kommunen im Rahmen des Mobilitätskonzepts andiskutiert.

Ebenso sind genehmigungsrechtliche Aspekte zu beachten. Der neue Verkehr soll die vorhandene Linienangebote der Linie 254 nicht konkurrenzieren. Inwieweit dies sinnvoll und möglich ist, muss gesondert seitens der Aufgabenträger und der Genehmigungsbehörde eruiert werden. Gegebenenfalls sind alternative Linienwege zu finden und rechtssicher zu vereinbaren (Lückenschlussprüfung).

Zentral ist, dass seitens der Blütenstadt Leichlingen die bisherige Busverbindung zwischen beiden Städten als nicht ausreichend im Sinne der Nahverkehrsplanung angesehen und eine deutliche Verbesserung im Sinne der Bürger*innen trotz aller organisatorischer Schwierigkeiten eingefordert wird.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Mittelfristig
  • Wirkung

    Groß
  • Kosten

    Mittel
  • Bausteine / Vorgehen

    Das weitere Vorgehen umfasst folgende Komponenten:

    • Inhaltlich-verkehrsplanerische Klärung zur Linienplanung

    • Organisatorische und genehmigungrechtliche Klärung im Rahmen der Nahverkehrsplanung der Aufgabenträger Kreis Mettmann und Rheinisch-Bergischer Kreis

    • Abstimmung der Aufgabenträger und weitere Akteure

    • Umsetzung Es werden folgende erste Anregungen für die Planung der Buslinie gegeben, die die Grundlage vertiefender betrieblicher und organisatorisch-genehmigungsrechtlicher Prüfungen sind: Variante 1: Verlängerung des Linienwegs der heutigen Linie 257 auf direktem Weg bis Langenfeld Bf in verschiedenen Taktvarianten (60- Min, 60-30-Min-Mischtakt, nur HVZ-Bedienung) unter Berücksichtigung der Einzelfahrten der Linie 254 (Verkehrsbetrieb Hüttebräucker) Variante 2: Linienverknüpfung und Lückenschluss in Langenfeld zwischen Linien 206 und 257 (wupsi) mit verschiedenen Taktvarianten

    (s.o.) zw. Turnerstraße und Gladbacher Straße, hierdurch Anschluss der LVR-Kliniken im Verlauf der Linie 206

    Variante 3:

    Linienverknüpfung mit der Linie 787 (Rheinbahn) und Anbindung der Langenfelder Gewerbegebiete und Langenfeld Berghausen S

    Variante 4:

    Prüfung weiterer alternativer Routen zwischen Gladbacher Str. und Langenfeld S (z.B. im Zuge der Linie 777 (BSM)

    Es wird angeregt, den weiteren Abstimmungsprozess möglichst frühzeitig und dies in enger Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Gang zu bringen.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    • Stadt Langenfeld

    • Rheinisch-Bergischer Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV

    • Kreis Mettmann als Aufgabenträger für den ÖPNV

    • Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde gem. PbefG

    • Verkehrsunternehmen (wupsi, ggf. BSM, Rheinbahn, VB Hüttebräucker)

    • Ggf. VCD, Pro Bahn

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbrief 1.4 „Verbesserte innerörtliche Erschließung und Vernetzung Bus/Schiene“

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Pläne der Aufgabenträger Rheinisch-Bergischer Kreis und Kreis Mettmann

  • Fördermöglichkeiten

    Finanzierung im Rahmen der etablierten ÖPNV-Finanzierung der Aufgabenträger

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 03.10.2024