Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wird vorgeschlagen, auf eine weitestgehende Verstetigung des Höchstgeschwindigkeitsniveaus hinzuarbeiten und im Bereich aller Siedlungs- und Aufmerksamkeitsbereiche eine einheitliche und konsequente „Trichterung“, das heißt stufenweise Absenkung der Höchstgeschwindigkeiten, vorzunehmen.
Das gesamte Straßennetz ist aus Sicht der Unfallprävention sowie einer flächendeckenden Kompatibilität mit Rad- und Fußverkehr außerorts im Hinblick auf die Umsetzung folgender Maßnahmen in Abstimmung mit den jeweiligen
Straßenbaulastträgern (Kreis, Straßen.NRW) detailliert zu untersuchen:
- Trichterung der Geschwindigkeit im Zulauf zu allen Ortschaften, Knotenpunkten, Einmündungen und potenziellen Gefahrenbereichen
- kontinuierliche Reduzierung der Geschwindigkeiten auf 70 km/h und absteigend 50 km/h im Zulauf auf alle Siedlungsbereiche außerhalb der Kernstadt
- Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auf allen Strecken mit nicht separierter Radverkehrsführung sowie auf einspurigen Fahrbahnen auf höchstens 70 km/h.
Sollte dieses Vorgehen flächendeckend umgesetzt werden, bietet sich eine Verstetigung der Fahrgeschwindigkeiten auf den meisten Außerortstrecken – insbesondere auf einstreifigen Fahrbahnen oder in Abstufung auf eine Tempo-50-Regelung vor Ortslagen – auf ein Niveau von 70 km/h sowie grundsätzlich im Zulauf auf Siedlungsbereiche und verkehrliche Aufmerksamkeitsbereiche auf höchstens 50 km/h an.
Vorteile:
- Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit im Straßenverkehr durch intuitive, über Topografie, Fahrbahnausbau und Umfeld ablesbare Geschwindigkeitsregelung
- Schutz nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmender
- Verstetigung des Geschwindigkeitsniveaus
- Reduzierung gefährlicher Überholvorgänge
- Lärmschutz
Nachteile:
- Beteiligung / Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörden (oft langwierige Verfahren)
- Eingriff in gewohnte Verhaltensroutinen der Verkehrsteilnehmenden
Um die subjektive und objektive Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu stärken, ist es geboten, das Geschwindigkeitsniveau außerorts in einem topografisch und von der Siedlungsstruktur anspruchsvollen Gebiet zu verstetigen und abzusenken, soll das Ziel „Mehr Sicherheit für alle“ erreicht werden. Ausschließliche Appelle an die Verkehrsteilnehmenden werden als nicht ausreichend angesehen.
Ein gutes Beispiel liefert der Kreis Euskirchen, wo auf zahlreichen einspurigen Kreisstraßen außerorts das Geschwindigkeitsniveau über eine Tempo-70-Regelung verträglich und von der Straßengestaltung her ablesbar angepasst wurde.