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Verkehr-03Schaffung verträglicher Geschwindigkeiten außerorts

Bild: Ausschnitt aus Foto von Florin Birjoveanu

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Im Zulauf von Siedlungsbereichen, Ortslagen sowie verkehrlichen Gefahrenbereichen wie Knotenpunkten, Steigungs- / Gefällestrecken und schlecht einsehbaren Bereichen sind bereits vielfach Geschwindigkeitsreduzierungen und Überholverbote zur Vermeidung von gefährlichen Fahrmanövern eingerichtet. Aufgrund der Raumstruktur mit Streusiedlungsbereichen, Einzelgehöften und zugleich topografisch schwierigen Abschnitten ergeben sich mitunter kurz aufeinanderfolgend verschiedenste Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Bereich zwischen 50, 70 und 100 km/h. Dies führt häufig zu Fahrweisen, die Geschwindigkeitsreduzierungen ignorieren oder Maximalgeschwindigkeiten konsequent ausreizen. Dies ist in der Blütenstadt Leichlingen insbesondere auf der L359 zu beobachten, die die nördliche Achse zwischen dem Ortskern Leichlingen und Witzhelden bildet.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Kurzfristig
  • Wirkung

    Mittel
  • Kosten

    Niedrig
  • Bausteine / Vorgehen

    Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wird vorgeschlagen, auf eine weitestgehende Verstetigung des Höchstgeschwindigkeitsniveaus hinzuarbeiten und im Bereich aller Siedlungs- und Aufmerksamkeitsbereiche eine einheitliche und konsequente „Trichterung“, das heißt stufenweise Absenkung der Höchstgeschwindigkeiten, vorzunehmen.

    Das gesamte Straßennetz ist aus Sicht der Unfallprävention sowie einer flächendeckenden Kompatibilität mit Rad- und Fußverkehr außerorts im Hinblick auf die Umsetzung folgender Maßnahmen in Abstimmung mit den jeweiligen

    Straßenbaulastträgern (Kreis, Straßen.NRW) detailliert zu untersuchen:

    • Trichterung der Geschwindigkeit im Zulauf zu allen Ortschaften, Knotenpunkten, Einmündungen und potenziellen Gefahrenbereichen
    • kontinuierliche Reduzierung der Geschwindigkeiten auf 70 km/h und absteigend 50 km/h im Zulauf auf alle Siedlungsbereiche außerhalb der Kernstadt
    • Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auf allen Strecken mit nicht separierter Radverkehrsführung sowie auf einspurigen Fahrbahnen auf höchstens 70 km/h.

    Sollte dieses Vorgehen flächendeckend umgesetzt werden, bietet sich eine Verstetigung der Fahrgeschwindigkeiten auf den meisten Außerortstrecken – insbesondere auf einstreifigen Fahrbahnen oder in Abstufung auf eine Tempo-50-Regelung vor Ortslagen – auf ein Niveau von 70 km/h sowie grundsätzlich im Zulauf auf Siedlungsbereiche und verkehrliche Aufmerksamkeitsbereiche auf höchstens 50 km/h an.

    Vorteile:

    • Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit im Straßenverkehr durch intuitive, über Topografie, Fahrbahnausbau und Umfeld ablesbare Geschwindigkeitsregelung
    • Schutz nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmender
    • Verstetigung des Geschwindigkeitsniveaus
    • Reduzierung gefährlicher Überholvorgänge
    • Lärmschutz

    Nachteile:

    • Beteiligung / Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörden (oft langwierige Verfahren)
    • Eingriff in gewohnte Verhaltensroutinen der Verkehrsteilnehmenden

    Um die subjektive und objektive Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu stärken, ist es geboten, das Geschwindigkeitsniveau außerorts in einem topografisch und von der Siedlungsstruktur anspruchsvollen Gebiet zu verstetigen und abzusenken, soll das Ziel „Mehr Sicherheit für alle“ erreicht werden. Ausschließliche Appelle an die Verkehrsteilnehmenden werden als nicht ausreichend angesehen.
    Ein gutes Beispiel liefert der Kreis Euskirchen, wo auf zahlreichen einspurigen Kreisstraßen außerorts das Geschwindigkeitsniveau über eine Tempo-70-Regelung verträglich und von der Straßengestaltung her ablesbar angepasst wurde.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    Straßen.NRW

    Rheinisch-Bergischer Kreis

Zusammenfassung und Kontakte

Letzte Aktualisierung 06.04.2024