Beschreibung
Ungesicherte Querungsstellen sind für zu Fuß Gehende als schwächste Verkehrsteilnehmende immer besonders risikoreich. Umso wichtiger ist es, Stellen, an denen Querungsbedarf besteht, zu erkennen und sicher und fußgängerfreundlich zu gestalten. Dabei ist die Barrierefreiheit ein relevanter Faktor, denn für mobilitätseingeschränkte Menschen stellt das Queren von Fahrbahnen häufig ein schwer zu bewältigendes Hindernis dar. Eine barrierefreie Infrastruktur hilft zuallererst mobilitätseingeschränkten Menschen, doch treten hierbei Synergieeffekte auf, so dass letztlich alle zu Fuß Gehenden davon profitieren.
Eine fußgängerfreundliche Gestaltung des Straßenraums an Querungsstellen sowie an Knotenpunkten bedingt, dass der Fußverkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt wird. Dies betrifft sowohl die Flächengerechtigkeit (Bewegungs- und Aufstellflächen) als auch die Zeitgerechtigkeit (Wartezeiten) an Lichtsignalanlagen. Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauliche als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Querungsstelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern.