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Nah-08Schaffung sicherer Querungsmöglichkeiten

Bild: Mike Ljung, pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die aktuelle Personalsituation lässt die Bearbeitung dieser Maßnahme im Moment nicht zu.

Beschreibung

Ungesicherte Querungsstellen sind für zu Fuß Gehende als schwächste Verkehrsteilnehmende immer besonders risikoreich. Umso wichtiger ist es, Stellen, an denen Querungsbedarf besteht, zu erkennen und sicher und fußgängerfreundlich zu gestalten. Dabei ist die Barrierefreiheit ein relevanter Faktor, denn für mobilitätseingeschränkte Menschen stellt das Queren von Fahrbahnen häufig ein schwer zu bewältigendes Hindernis dar. Eine barrierefreie Infrastruktur hilft zuallererst mobilitätseingeschränkten Menschen, doch treten hierbei Synergieeffekte auf, so dass letztlich alle zu Fuß Gehenden davon profitieren.

Eine fußgängerfreundliche Gestaltung des Straßenraums an Querungsstellen sowie an Knotenpunkten bedingt, dass der Fußverkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt wird. Dies betrifft sowohl die Flächengerechtigkeit (Bewegungs- und Aufstellflächen) als auch die Zeitgerechtigkeit (Wartezeiten) an Lichtsignalanlagen. Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauliche als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Querungsstelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern.

  • Ad-hoc Maßnahme

    nein
  • Umsetzung

    Langfristig
  • Wirkung

    Groß
  • Kosten

    Undefiniert
  • Bausteine / Vorgehen

    Teil A: Allgemeine Handlungsoptionen zur fußgängerfreundlichen Ausgestaltung von Querungsmöglichkeiten und Knotenpunkten
    Folgende Optionen sollen eine Richtschnur zur Gestaltung des Straßenraums in der Blütenstadt Leichlingen sein und bei Aus- und Umbauten grundsätzlich Berücksichtigung finden:

    • Verringerung der Fahrbahnbreite, so dass das Queren rasch und in einem Zuge geschehen kann, z.B. durch Vorziehen von Seitenräumen.
    • Einsatz von Mittelinseln, die bei einer breiten, nicht einzuengenden Fahrbahn, die Möglichkeit geben, in zwei Zügen zu queren und zwischen den Fahrbahnen Sicherheit zu schaffen; bei der Ausgestaltung dieser Mittelinseln ist auf die Sicherheit für die zu Fuß Gehenden zu achten, insbesondere mit einer ausreichenden Dimensionierung (mind. 2,50 m x 3,00 m) und Barrierefreiheit.
    • Einengung von Einmündungen, so dass der Einfahrtswinkel für den Kfz-Verkehr verringert wird: Dies reduziert Geschwindigkeiten und verbessert die Sichtbeziehungen.
    • Eine (Teil-)Aufpflasterung eines Knotenpunktes kann den hohen Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden verdeutlichen und die gefahrene Kfz-Geschwindigkeit verringern; durch das Anheben des gesamten Querungsbereichs auf das Niveau der Nebenanlagen kann ebenerdig und somit barrierearm gequert werden.
    • Regulierungen, die das Verhalten der Kfz-Fahrenden betreffen: Erhöhung der Aufmerksamkeit auf querenden Fußverkehr, Geschwindigkeitsreduzierung oder -überwachung.
    • Kfz-Parken in Knotenpunktnähe unterbinden, um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor allem vor sensiblen Bereichen wie Schulen, Senioreneinrichtungen oder Bereichen mit hohem Fußverkehrsaufkommen durch geeignete Maßnahmen.
    • Grundsätzlich sollten Querungen barrierefrei ausgebaut sein:
      Bordsteinabsenkung an jeder Querungsstelle
      Taktiles Leitsystem und akustische Signale (bei LSA)
      Ausreichend lange Querungszeiten gewährleisten, möglichst kurze Querungsdistanzen, wenn notwendig, Mittelinseln nach Regelmaß gestalten
      Gehwegbreiten auch in Knotenpunktbereichen regelkonform einhalten
      Doppelbord an Querungshilfen einrichten

    Weitere Hinweise zur Barrierefreiheit sind in den Steckbriefen 2.5 und 2.6 zu finden.

    Teil B: Bausteine für einen stadtweiten und flächendeckenden Umbau von Querungsmöglichkeiten und Knotenpunkten

    • Definition von stadtweiten Qualitätsstandards, Empfehlungen für die Umsetzung der Qualitätsstandards auch für die Stadtteile
    • Umbau auf der Grundlage der Unfallanalyse zu den Unfällen mit Fußverkehrsbeteiligung
    • Barrierefreie Querungsstellen vor allem an Seniorenwohnheimen, Schulen, Kitas, ÖPNV-Haltestellen, Einsatz eines einheitlichen taktiles Leitsystems. Lichtsignalanlagen (Ampeln), sollten nach dem barrierefreien 2-Sinne-Prinzip (akustisch und taktil) ausgestattet sein.
    • Entwurfs- und Maßnahmenplanung
    • Abstimmungen mit den jeweiligen Baulastträgern: Straßen.NRW, Rheinisch-Bergischer Kreis
    • Flankierende Öffentlichkeitsarbeit
    • Kontinuierliches Mängelmonitoring, Instandhaltung

    Hinweis: Umbaumaßnahmen von Knotenpunkten sind meist sehr aufwendig und bedürfen langfristige Planungen, da die Belange aller Verkehrsteilnehmenden mit einbezogen werden müssen.

  • Beteiligte

    Blütenstadt Leichlingen

    Zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Baulastträger Landesbetrieb Straßen.NRW, Rheinisch-Bergischer Kreis

    Verkehrsunternehmen

    Polizei

    Behindertenvertretung der Blütenstadt Leichlingen

    Ggf. Interessensverbände (ADFC, VCD, Fuss e.V.)

  • Schnittstellen: Andere Steckbriefe

    Steckbrief 2.5 „Erstellung einer Fußverkehrsstrategie“

    Steckbrief 2.6 „Barrierefreie Nahmobilität“

    Steckbrief 3.2 „Attraktivierung der Brückenstraße“

    Steckbrief 3.3 „Attraktivierung der Gartenstraße“

    Steckbrief 3.4 „Attraktivierung der Mittelstraße“

  • Schnittstellen: Weitere Planwerke

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinen zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA)

    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein_x0002_Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum

    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)

    Weitere Regelwerke der FGSV

  • Fördermöglichkeiten

    Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes NRW (FöRi-Nah)

    Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Land NRW)

    Bundesförderprogramm Stadt und Land

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 04.10.2024