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Gebäudeleittechnik und Energiemanagementsysteme werden in allen kommunalen Gebäuden eingesetzt

Bild: jason-richard-naK1i6nCuqc-unsplash

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Der Zuwendungsbescheid für ein befristete Vollzeitstelle liegt seit 12.09.2024 vor. Die Stelle kann nun ausgeschrieben werden.

Beschreibung

Fortentwicklung des Energiemanagements und Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach bzw. in Anlehnung an ISO 50001 für alle städtischen Liegenschaften (Verbrauchscontrolling, Betriebsoptimierung, geringinvestive Maßnahmen, Nutzerschulungen).

In zentralen Gebäuden ist eine veraltete Leittechnik vorhanden, die allerdings neu aufgebaut werden muss. Dazu bedarf es unter anderem einer neuen Software. Eine Planung ist bereits vorhanden. Eine erste Umsetzung in der Schule Büscherhof ist in der Umsetzung. Das EnMS trägt dazu bei, Energie zu sparen und Energiekosten langfristig zu senken. Die internationale Norm DIN ISO 50001 legt Anforderungen zu Einführung und Betrieb von Energiemanagementsystemen fest. Der Standard definiert die Anforderungen, um ein Energiemanagementsystem einzuführen, zu betreiben und kontinuierlich zu optimieren. Ziel ist Energieeffizienzpotentiale zu erschließen, Energiekosten zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. So soll ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Es sollen langfristig Strukturen geschaffen werden, die Leichlingen dabei helfen, ihre Ziele in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimawandel/Klimaanpassung zu erreichen. Die Einführung eines EnMS wird für kommunale Unternehmen und Ämter durch die Kommunalrichtlinie gefördert.

Offizielle Beschreibung

Gebäudeleittechnik und Energiemanagementsysteme werden in allen kommunalen Gebäuden eingesetzt
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    mittel
  • Zeithorizont

    kurzfristig
  • Energieeinspareffekte

    Durch das Energiemanagement und geringinvestive Maßnahmen können i.d.R. etwa 5 bis 10 % des Energieverbrauchs bei kommunalen Gebäuden eingespart werden (zur Berechnung der Einsparwerte werden hier 6 % angenommen). Das entspricht für die städtischen Gebäude insgesamt einem Einsparpotenzial von jährlich etwa 647 MWh Energie.

  • Emissionsreduktionspotential

    hoch

    Entsprechend der Energieeinsparungen könnten jährlich etwa 163 t CO2eq. eingespart werden.

  • Kosten

    hoch

    Sofern die Maßnahme nicht mit eigenem Personal bewerkstelligt werden kann, wäre ein externer Dienstleister zu beauftragen. Bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters kann mit Sachkosten zwischen 80.000 und 140.000 € gerechnet werden. Für die Umsetzung geringinvestiver Maßnahmen sollten Sachkosten in der Größenordnung von ca. 10.000 bis 30.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt werden; diese refinanzieren sich aber i.d.R. durch die entstehenden Einsparungen. Für die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von fernauslesbaren „smarten“ Energiezählern und Anbindung an eine Energiecontrolling-Software werden ca. 50.000 € benötigt.

  • Personal

    zusätzlich

    Erfahrungen anderer Kommunen in der Größenordnung zeigen, dass für die umfassende Wahrnehmung der Aufgaben eines kommunalen Energiemanagements 0,5 Vollzeitstellen erforderlich ist.

    Die hier zunächst angesprochene Umsetzung einer regelmäßigen, gebäudescharfen Erfassung und Kontrolle der Verbrauchsdaten (Energiecontrolling) kann mit ca. 1 bis 2 Stunden je Liegenschaft und Monat kalkuliert werden. Die Kosten für ein kommunales Energiemanagement werden erfahrungsgemäß zumindest anteilig durch die eingesparten Energiekosten refinanziert. Beim Energiecontrolling sowie bei Umsetzung geringinvestiver Maßnahmen ist sogar von einem Kosten-Nutzenverhältnis von ca. 1 zu 5 auszugehen.

    Die Einführung eines Energiemanagements (Personal und Sachmittel) wird von der Kommunalrichtlinie mit Fördermitteln unterstützt: • Zuschuss 70 % für 36 Monate • Gefördert werden: Bis zu 45 Beratertage, Gebäudebewertung, Einführung einer Messtechnik, Software bis zu 5.000 €, Messtechnik bis zu 10.000 €, 5 Tage Weiterbildung, Erstzertifizierung DIN-ISO 50001

  • Wertschöpfung

    mittel

    Vorbildwirkung der Kommune und klare Profilierung als für den Klimaschutz aktive Verwaltung. Der Effekt auf die regionale Wertschöpfungskette ist mittelbar durch die Beauftragung und Durchführung von Maßnahmen mit Hilfe von regionalen Dienstleistern.

Aufgaben

Was wurde gemacht?

  • Erledigt12.09.2024

    Zuwendungsbescheid vom Fördergeber steht aus

    Der Fördergeber hat im November 2022 mitgeteilt, dass sich die Antragsbearbeitung aufgrund des hohen Arbeitsvolumens verschiebt. Trotz verschiedener bearbeiteter Nachforderungen steht der Zuwendungsbescheid weiterhin aus.

    Der Zuwendungsbescheid sollte im Dezember 2023 für den Start am 01.01.2024 vorliegen; aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde eine Haushaltssperre erlassen.

    Nach der Neustrukturierung des Klima- und Transformationsfonds wurde vom Fördergeber ein Start des Fördervorhabens für den 01.10.2024 in Aussicht gestellt.

    Der Zuwendungsbescheid ist inzwischen eingegangen und dient als Basis für die befristete Einstellung einer/eines Energiemanager*in.

  • Erledigt25.03.2024

    Einholung eines Ratsbeschlusses zur Einführung und zum kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems

    Mit der Vorlage 05-05/2023 soll ein separater Beschluss eingeholt werden, damit ein Energiemanagementsystem implementiert und kontinuierlich durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Nachforderung des Fördergebers. Siehe dazu: https://sessionnet.krz.de/leichlingen/bi/si0057.asp?__ksinr=3387

    Der Rat der Blütenstadt Leichlingen hat am 06.06.2023 einen entsprechenden positiven Beschluss gefasst.

  • Erledigt31.12.2023

    Förderantrag bei NKI ist gestellt

    Ein Förderantrag für eine Personalstelle inkl. Sachmittel ist bei der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.10.2024 → 30.9.2027
Letzte Aktualisierung 30.09.2024