Zum Hauptinhalt springen

Erarbeitung und Umsetzung eines Fahrplans zur klimaneutralen energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude

Bild: _k8_unsplash_6YTyk3BFsHI

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend
Pünktlich

Mit dem Haushalt 2024 ist eine Personalstelle für das Sanierungsmanagement beschlossene worden. Die Stelle muss nun ausgeschrieben werden. Für die Haushaltsplanberatungen 2025 ist eine weitere Personalstelle zu beantragen, damit die Umsetzung der Maßnahme vollumfänglich angegangen werden kann.

Beschreibung

Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans, indem die energetischen Sanierungsmaßnahmen und die zugehörigen Finanzbedarfe systematisch erfasst und priorisiert werden, mit dem Ziel, die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.

In dem Sanierungsfahrplan werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung der städtischen Liegenschaften festgehalten, inkl. Prüfung des Einsatzes von ökologischem Wärmebezug (Biogas, Nahwärme), Einsatz von PV und/oder Gründächern, Einführung von Leitlinien zur energetischen Optimierung, Erweiterung des jährlichen Haushaltsbudgets für Sanierungsmaßnahmen, usw.). Der förmliche Beschluss eines derartigen Programms gibt den Belangen des Energie- und Klimaschutzes in den Haushaltsberatungen ein besonderes Gewicht und eine notwendige Kontinuität.

Offizielle Beschreibung

Erarbeitung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans zur klimaneutralen energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien und Aspekten zur Anpassung an den Klimawandel
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    hoch
  • Zeithorizont

    mittelfristig
  • Energieeinspareffekte

    Laut erstelltem Benchmark der kommunalen Verbräuche (EnEV Standard) können pro Jahr rund 4.583 MWh Wärme und rund 707 MWh Strom eingespart werden, wenn die Gebäude auf den Referenzwert nach EnEV saniert werden. Die tatsächlichen Einspareffekte hängen vom Umfang der geplanten/umgesetzten Maßnahmen ab.

  • Emissionsreduktionspotential

    hoch

    Wenn das gesamte Einsparpotenzial im Strombereich umgesetzt wird, können so 699 Tonnen CO2eq. pro Jahr vermieden werden (Annahme Emissionsfaktor 478 g CO2eq./kWh). Im Wärmebereich können bei vollständiger Umsetzung des Einsparpotenzials rund 2.144 Tonnen CO2eq. vermieden werden, dabei wurden die verschiedenen Energieträger aus dem Zielszenario (Variante 3; vgl. Endbericht der Klima-Strategie) berücksichtigt (Einsatz von Biomasse und Wärmepumpe; Annahme Emissionsfaktor 247 g CO2eq./kWh: Erdgas).

  • Kosten

    hoch

    Für die Erstellung einzelner energetischer Sanierungskonzepte nach der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ liegen die Kosten je nach Komplexität des Gebäudes zwischen 4.500 und 20.000 € pro Gebäude. Es gibt Finanzierungsmöglichkeiten über Förderprogramme, um Sanierungskonzepte zu erstellen sowie auch Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Energieeinsparcontracting kann auch eine mögliche Finanzierung sein. Die Finanzierung zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist dem aktuellen Investitionsplan der Gebäudewirtschaft zu entnehmen (aktuelles Volumen bereits im zweistelligen Millionenbereich). Es ist mit einem erheblichen Mehraufwand zu rechnen, wenn alle Gebäude mit hohem energetischem Sanierungsmehrwert hinzukommen, mindestens sollten folgende Gebäude in naher Zukunft betrachtet werden: Löschzug 1, Sportplatz Witzhelden, Bauhof, Rathaus (Notwendig zur Zielerreichung klimaneutrale Verwaltung bis 2035)

  • Personal

    zusätzlich

    Die koordinativen Tätigkeiten zur Betreuung externer Gutachter und die Erarbeitung des Sanierungsfahrplans sind über den regulären Tätigkeitsumfang der Mitarbeiter*innen abgedeckt. Über die Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ wird die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für einzelne Gebäude mit bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben (max. 15.000 € je Gebäude) bezuschusst. Für investive Klimaschutzmaßnahmen gibt es weiterhin Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative für diverse Bereiche, unter anderem für Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten. Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen müssen erheblich mehr Ressourcen eingeplant werden. Aktuell wird von einem Mehraufwand von 2 Vollzeitstellen ausgegangen.

  • Wertschöpfung

    hoch

    Vorbildwirkung der Kommune und klare Profilierung als für den Klimaschutz aktive Verwaltung.

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.8.2024

    Haushaltsplanberatungen für die Einrichtung von 2 neuen unbefristeten Vollzeitstellen

    Für die Haushaltsplanberatungen 2023 sind zwei neue Stellen (Ingenieur*in) eingeplant; die Berücksichtigung der Stellen soll für den Haushalt 2024 erfolgen.

    Für die Haushaltsplanberatungen 2024 sind die beiden Stellen erneut benannt worden; es wurde die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle beschlossen.

    Für den Haushalt 2025 ist eine weitere Vollzeitstelle zu beantragen.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.8.2022 → Laufend
Letzte Aktualisierung 29.09.2024