Beschreibung
Diese Maßnahme dient zur Umsetzung folgenden Leitsatzes: „Bei jeder kommunalen Sanierungsmaßnahme werden zusätzliche 10 % der zu sanierenden Fläche entsiegelt und begrünt“.
Versiegelte Flächen verhindern die Verdunstung von Feuchtigkeit aus Boden und Vegetation und die damit verbundene Abkühlung. Meist sind sie zudem dunkel, geben die gespeicherte Wärme also an ihre direkte Umgebung ab. Wenn bereits wenige überbaute Flächen entsiegelt, das heißt wasserdurchlässig, gemacht werden, senkt das die Umgebungstemperatur. Durch eine Versickerung von Regenwasser vor Ort wird der natürliche Wasserkreislauf geschlossen. Flächen, Parkplätze und Höfe lassen sich beispielsweise mit Rasengittersteinen oder fugenreichen Klein- oder Großsteinpflastern entsiegeln. Bäume spenden Schatten und sorgen dafür, dass Wasser verdunstet. Das verringert die Wärmebelastung. Besonders geeignet sind hitze- und trockenheitstolerante Bäume und Sträucher, die wenig Wasser benötigen und damit sommerliche Trockenperioden gut überstehen.
Daher soll bei jeder Sanierungsmaßnahme geprüft werden, ob zusätzlich zu den bereits bestehenden Planungen, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Als Zielwert sind 10 Prozent anzusetzen.