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Erstellung einer internen Richtlinie zum nachhaltigen Bauen und Sanieren

Bild: _k8_unsplash_6YTyk3BFsHI

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Es wurden zwei Leitfäden entwickelt: einen Leitfaden für den Bereich "Hochbau" und einen für den Bereich "Tiefbau". Zu Beginn hat sich herausgestellt, dass in den Fachämtern mit unterschiedlichen Materialien umgegangen wird und somit die Differenzierung notwendig wurde.

Beschreibung

Es soll eine verbindliche Richtlinie zum nachhaltigen Bauen und Sanieren entwickelt und festgeschrieben werden (Geltungsbereich für kommunale Gebäude, Straßen, Wege und Plätze). Ziel ist es, eine verbindliche Handlungsgrundlage für die Mitarbeitenden der Verwaltung zu schaffen.

Die Maßnahme stellt eine Grundlage für klimaschützendes Handeln der Stadt dar und soll daher kurzfristig angegangen werden. Gleichzeitig kann die Richtline als Best Practice Beispiel für Unternehmen und Kommunen in der Region dienen.

Mögliche Schwerpunkte einer Richtlinie können sein: Senkung des Energiebedarfs als ökologisch-dauerhafte Entwicklung, zukunftsverträgliche Entwicklung sowie Einsparung von Baustoffen und Bauteilen einschließlich deren Transport, zunehmender Einsatz von wiedergewonnenen und verwertbaren Baustoffen und Bauprodukten, Rückführung von Stoffen wieder in den Stoffkreislauf, gefahrloses und umweltverträgliches flächensparendes Bauen und weitgehende Schonung von Naturräumen sowie Berücksichtigung der Anlagentechnik zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

Offizielle Beschreibung

Erstellung einer internen Richtline zum nachhaltigen Bauen und Sanieren
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    hoch
  • Zeithorizont

    kurzfristig
  • Energieeinspareffekte

    Die erzielbaren Energieeinsparungen hängen naturgemäß von den umgesetzten Maßnahmen ab. Ziel der Einführung des nachhaltigen Bauens ist die Steigerung der Ressourceneffizienz. Der Ressourcenverbrauch kann um ein Viertel bis zur Hälfte reduziert werden.

  • Emissionsreduktionspotential

    niedrig / indirekt

    s.o.: abhängig von Energieeinsparung

  • Kosten

    niedrig

    Sofern die Maßnahme nicht verwaltungsintern durchgeführt werden kann, muss ein externer Dienstleister mit der Aufstellung einzelner Richtlinien beauftragt werden. Dazu ist ein qualifiziertes Angebot einzuholen und die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan einzustellen.

  • Personal

    vorhanden

    Zur Aufstellung von Richtlinien in der Gebäudewirtschaft sind entsprechend der Anzahl der Richtlinien unterschiedliche Zeiten anzunehmen. Grob kalkuliert sollten für die Erstellung einer Richtlinie 12 Tage in Anspruch genommen werden. Weiterführend sollten die erstellten Richtlinien zweijährig aktualisiert werden, hier ist in der Regel mit einem Tag Arbeitsaufwand zu rechnen.

  • Wertschöpfung

    hoch

    Vorbildwirkung der Kommune und klare Profilierung als für den Klimaschutz aktive Verwaltung. Die Maßnahme hat einen mittelbaren Einfluss auf die regionale Wertschöpfungskette, indem hier Vorgaben erstellt werden, die von regionalen Dienstleistern umgesetzt werden müssen.

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.12.2024

    Implementierung des Leitfadens in das tägliche Handeln der Kolleg*innen

Was wurde gemacht?

  • Erledigt31.03.2024

    Fertigstellung der beiden Leitfäden "Hochbau" und "Tiefbau"

    Die Erarbeitung des Leitfadens ist wegen der Komplexität verzögert. Mitte 2023 wurde der Leitfaden "Hochbau" fertiggestellt und an die Mitarbeitenden zur Umsetzung übergeben. Anfang 2024 konnte der Leitfaden "Tiefbau" fertiggestellt werden und wird nun bei den Technischen Betrieben für Kanal- und Tiefbau genutzt.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

2.5.2022 → 30.4.2024
Letzte Aktualisierung 27.03.2024