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Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Neu- und Umgestaltung von Fußwegen

Bild: GoranH auf pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Eine neue Stelle im Tiefbauamt kann besetzt werden, da der Stadtrat einen Beschluss zur Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle getroffen. Bei den Haushaltsplanberatungen 2025 soll über eine weitere neue Personalstellen für das Mobilitätsmanagement im Tiefbauamt beraten werden. Die Stellen sind mit dem Mobilitätskonzept der Blütenstadt Leichlingen beschlossen worden und nun kann nach Besetzung der ersten Stelle Maßnahmen aus dem Konzept angepackt und umgesetzt werden.

Beschreibung

Die aus Sicht des Klimaschutzes gewünschte Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr wird vor allem in der Innenstadt zu einem höheren Druck auf die Fußwege und insgesamt den Raum für Fußgänger*innen führen.

Das vorhandene Raumangebot ist zu sichern und das Fußwegenetz/ Raumangebot für Fußgänger*innen ist bedarfsgerecht auszubauen. Dabei sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten.

Offizielle Beschreibung

Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Neu- und Umgestaltung von Fußwegen, Schaffung planerischer Grundlagen zur Förderung der Nahmobilität
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    mittel
  • Zeithorizont

    langfristig
  • Energieeinspareffekte

    klein

    niedrig

  • Emissionsreduktionspotential

    mittel

    niedrig

  • Kosten

    niedrig

    niedrig

  • Personal

    vorhanden

    niedrig

  • Wertschöpfung

    hoch

    Die Förderung der Nahmobilität führt zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

30.6.2025

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 30.09.2024