Zum Hauptinhalt springen

Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Neu- und Umgestaltung von Fußwegen

Bild: GoranH auf pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Bei den Haushaltsplanberatungen 2024 soll über zwei neue Personalstellen für das Mobilitätsmanagement im Tiefbauamt beraten werden. Die Stellen sind mit dem Mobilitätskonzept der Blütenstadt Leichlingen beschlossen worden; müssen jedoch im Stellenplan beraten werden. Erst bei positivem Beschluss können die Stellen ausgeschrieben werden. Nach Besetzung/Stellenantritt können dann Maßnahmen aus dem Konzept angepackt und umgesetzt werden.

Beschreibung

Die aus Sicht des Klimaschutzes gewünschte Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr wird vor allem in der Innenstadt zu einem höheren Druck auf die Fußwege und insgesamt den Raum für Fußgänger*innen führen.

Das vorhandene Raumangebot ist zu sichern und das Fußwegenetz/ Raumangebot für Fußgänger*innen ist bedarfsgerecht auszubauen. Dabei sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten.

Offizielle Beschreibung

Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Neu- und Umgestaltung von Fußwegen, Schaffung planerischer Grundlagen zur Förderung der Nahmobilität
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    mittel
  • Zeithorizont

    langfristig
  • Energieeinspareffekte

    klein

    niedrig

  • Emissionsreduktionspotential

    mittel

    niedrig

  • Kosten

    niedrig

    niedrig

  • Personal

    vorhanden

    niedrig

  • Wertschöpfung

    hoch

    Die Förderung der Nahmobilität führt zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

31.12.2024

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 27.03.2024