Beschreibung
Umstellung der Wärmeträger auf erneuerbare Energien, zum Beispiel Biomasse (Pelletheizung, Holzhackschnitzel), Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik wo möglich. Diese Maßnahme korreliert mit der Umsetzung des Sanierungsfahrplans, (Maßnahme: Erarbeitung und Umsetzung eines Sanierungsfahrplans zur klimaneutralen energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien und Aspekten zur Anpassung an den Klimawandel). Dort, wo möglich, sollte die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.
Im Rahmen der finanziellen Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative wurde ein Förderantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Dieser liegt inzwischen vor und hat eine Laufzeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2024. Die Arbeiten haben begonnen. Bei der Umsetzung sind auch kommunale Gebäude in die Planung einzubeziehen.