EE-02Unterstützung von gewerblichen Vermieter*innen zur Nutzung von Mieterstrom
Bild: jplenio auf pixabay.de
Fortschritt
Nicht begonnen
Planung
Umsetzung
Abgeschlossen
Pünktlich
Die rechtlichen Voraussetzungen für Mieterstrom in Bestandsgebäuden sind trotz der sog. "Entfesselungspakete" und "Solarpakete" der Bundesregierung immer noch kompliziert und verhindern in den allermeisten Fällen die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Im Neubau sieht die Lage einfacher aus, wenn Mieterstrom von Beginn der Planungen an mit berücksichtigt wird.
Es wird in Kooperation mit der Energieagentur Regio Freiburg ein Beratungsangebot vorgehalten.
Beschreibung
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Abnehmendem produziert wird und nicht über die öffentlichen Netze geleitet wird. Mieterstrom wird meist mit Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugt. Der Strom kann Wohnungs- und Gewerbemieter*innen angeboten werden. Anbieter*innen werden bei der Umsetzung von Anlagen für Mieterstrom unterstützt.
Offizielle Beschreibung
Unterstützung von gewerblichen VermieterInnen zur Nutzung von Mieterstrom
(gemäß Klima-Strategie)
Priorität
niedrig
Zeithorizont
langfristig
Energieeinspareffekte
mittel
Mittel
Emissionsreduktionspotential
mittel
Mittel
Kosten
mittel
mittel
Personal
vorhanden
Hoch
Wertschöpfung
niedrig
niedrig
Aufgaben
Was passiert gerade?
12/2025
Solarenergie für Mehrfamilienhäuser
Zielgruppe für dieses Beratungsangebot sind Hausverwaltungen, Beiräte von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Besitzer*innen von Mehrfamilienhäusern, die sogenannte Mieterstrommodelle realisieren möchten. Die Blütenstadt kooperiert mit der Energieagentur Regio Freiburg, die hohen Sachverstand zu diesem Thema aufweist. Beratungen sind telefonisch und über Videokonferenzen möglich. Dort wurde auch ein umfangreicher Leitfaden entwickelt, der umfassend zu wirtschaftlichen Betreiberkonzepten informiert: https://energieagentur-regio-freiburg.eu/pv-mehrparteienhaus/
Bitte Termine für eine Beratung mit Herrn Johannes Jung vereinbaren: 0761 214300 40
Die Beratungskosten für Interessenten, deren Gebäude in Leichlingen stehen, werden von der Stadtverwaltung übernommen. Eine Abrechnung findet direkt mit der Energieagentur Regio Freiburg statt.