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Unterstützung von gewerblichen Vermieter*innen zur Nutzung von Mieterstrom

Bild: jplenio auf pixabay.de

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Die rechtlichen Voraussetzungen für Mieterstrom in Bestandsgebäuden sind trotz der sog. "Entfesselungspakte" und angekündigten "Solarpakete" der Bundesregierung immer noch kompliziert und verhindern in den allermeisten Fällen die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Im Neubau sieht die Lage einfacher aus, wenn Mieterstrom von Beginn der Planungen an mit berücksichtigt werden.

Beschreibung

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Abnehmendem produziert wird und nicht über die öffentlichen Netze geleitet wird. Mieterstrom wird meist mit Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugt. Der Strom kann Wohnungs- und Gewerbemieter*innen angeboten werden. Anbieter*innen werden bei der Umsetzung von Anlagen für Mieterstrom unterstützt.

Offizielle Beschreibung

Unterstützung von gewerblichen VermieterInnen zur Nutzung von Mieterstrom
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    niedrig
  • Zeithorizont

    langfristig
  • Energieeinspareffekte

    mittel

    Mittel

  • Emissionsreduktionspotential

    mittel

    Mittel

  • Kosten

    mittel

    mittel

  • Personal

    vorhanden

    Hoch

  • Wertschöpfung

    niedrig

    niedrig

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

31.12.2024

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 27.03.2024