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Prüfung und Umsetzung von Nahwärmenetzen

Bild: Erik McLean, unsplash.com

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend
Pünktlich

Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird auch die Eignung von Quartieren für Nahwärmenetze geprüft.

Beschreibung

Nahwärmenetze dienen der klimaneutralen Wärmeversorgung und als Alternative zur Versorgung von Einzelgebäuden mit Gas und Öl. Sie können aber auch die Installation von einzelnen regenerativen Energiequellen (z.B. Holzpelletsheizung) in den Wohnhäusern durch eine zentrale Wärmeproduktion ersetzen.

Durch Nahwärmenetze können einzelne Siedlungen oder sogar ganze Stadtteile versorgt werden. Diese Maßnahme ist essenziell zur Zielerreichung "Klimaneutrale Stadtgesellschaft bis 2045". Um die Wärmeversorgung klimaneutral zu stellen ist es notwendig, eine kommunale Wärmeleitplanung voranzubringen.

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Maßnahme "Dialog mit dem Netzbetreiber".

Offizielle Beschreibung

Prüfung und Umsetzung von Nahwärmenetzen
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    hoch
  • Zeithorizont

    mittelfristig
  • Energieeinspareffekte

    groß

    Hoch

  • Emissionsreduktionspotential

    hoch

    Hoch

    Die Energie- und Emissionseinsparungen der Wärmebereitstellung hängen vom jeweiligen Energieträger des Nahwärmenetzes (BHKW, Wärmepumpe, Solarthermie, Pellets, etc.) und der Länge der Rohrleitung ab. Da die Rohrleitungen im Gegensatz zur Fernwärme nur höchstens wenige Kilometer lang sind (1-2 km) sind sowohl die Investitions- und Instandhaltungskosten der Netzinfrastruktur als auch die Netzverluste gering. Ein modernes BHKW kann im Nahwärmenetz 80-90% des Energiegehalts des Brennstoffes zur Wärmebereitstellung liefern.

  • Kosten

    hoch

    Hoch

  • Personal

    vorhanden

    Mittel

  • Wertschöpfung

    mittel

    Die Maßnahme trägt dazu bei, das lokale Handwerk zu stärken.

Aufgaben

Was passiert gerade?

Was wurde gemacht?

  • Erledigt31.07.2023

    Förderantrag "Kommunale Wärmeplanung"

    Im Rahmen der finanziellen Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative wurde ein Förderantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Es ist nicht vor dem 3. Quartal 2023 mit einem Zuwendungsbescheid zu rechnen.

    Bei der Umsetzung sind auch kommunale Gebäude in die Planung einzubeziehen.

    Es liegt ein Zuwendungsbescheid für den Zeitraum vom 01.08.2023 - 31.07.2024 vor.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend31.12.2024
Letzte Aktualisierung 02.10.2024