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Barrierefreiheit

Die Blütenstadt Leichlingen ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Normen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei orientiert sie sich an dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Dies betrifft in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW).

Konformitätsstatus

Diese Website ist konform mit WCAG 2.1 Stufe AA

Weitere nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Website hat bisher noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir arbeiten ständig an einer besseren Barrierefreiheit für diesen Dienst. Ist Ihnen noch etwas aufgefallen, das wir bei der Barrierefreiheit verbessern können?

Bitte teilen Sie uns dies mit, indem Sie dieses Formular ausfüllen und absenden. Wir werden innerhalb von 14 Tagen antworten.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen


Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Blütenstadt Leichlingen nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail. Mehr Informationen gibt es auf https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.