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Erstellung einer Dienstanweisung zur klimaneutralen und nachhaltigen Beschaffung

Bild: annie-spratt-DwPLi_mvKpw-unsplash

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Verspätet

Diese Maßnahme konnte noch nicht begonnen werden, da eine zuständige Ansprechperson beim Amt für zentrale Dienste fehlt.

Beschreibung

Einführung einer Dienstanweisung; Einkauf von klimaneutralen, nachhaltigen und Fairtrade Produkten (inkl. Fahrzeuge und Papier)


Ein sinnvoller Beitrag zur Senkung der THG-Emissionen ist neben der Energieeinsparung auch der Wechsel hin zu emissionsarmen Energieträgern. Daher sollte auch im Bereich der Mobilität der Stadtverwaltung eine sukzessive Umstellung auf einen emissionsarmen Fuhrpark erfolgen. Für leichte und schwere Nutzfahrzeuge greift dabei für die öffentliche Auftragsvergabe für saubere Straßenfahrzeuge in zwei Schritten (bis 2025 und bis 2030) die im Jahr 2019 überarbeitete EU-Richtlinie 2009/33/EG über die „Förderung sauberer Straßenfahrzeuge zur Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität“. Für PKW greift die Richtlinie nicht. Insofern sind hier „freiwillige“ Maßnahmen gefordert. Neben der Substitution von Autos mit Verbrennungsmotor durch emissionsarme Antriebe (Elektro- oder Wasserstoffmobilität) sollen auch vermehrt Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder den kommunalen Fuhrpark sukzessive erweitern. So erhalten die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die Möglichkeit, die Dienstfahrten emissionsarm zu gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Einführung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht


Bereits bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes besteht die Möglichkeit, von vornherein eine umweltfreundliche Alternative zu wählen. In die Leistungsbeschreibung können Klimaschutz- und Klimaanpassungsanforderungen als technische Spezifikationen einfließen. Im Rahmen der Eignungsprüfung darf verlangt werden, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt – soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Klimaschutzkriterien können darüber hinaus als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbezogen werden. Es ist auch zulässig, diese Kriterien in die zusätzlichen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags einfließen zu lassen. Diese beziehen sich vor allem darauf, dass Vorgaben bezüglich der Art und Weise der Auslieferung der Waren gemacht werden können.

Ausführliche Informationen enthält das Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (2019) des Umweltbundesamtes sowie der Kompass Nachhaltigkeit zur öffentlichen Beschaffung (https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltige-beschaffung/).

Offizielle Beschreibung

Erstellung einer internen Richtlinie/Dienstanweisung zur klimaneutralen und nachhaltigen Beschaffung inkl. Einführung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht
(gemäß Klima-Strategie)
  • Priorität

    hoch
  • Zeithorizont

    kurzfristig
  • Energieeinspareffekte

    Das Einsparpotenzial hängt von der Umsetzung der Maßnahme ab, zwischen 20-80 % Einsparungen können allein durch die Umstellung des Fuhrparks auf klimafreundliche Antriebe generiert werden (bei Tagesstrecken bis zu 200 km).

  • Emissionsreduktionspotential

    niedrig / indirekt

    Siehe Energieeinspareffekte

  • Kosten

    niedrig

    Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs muss mit Mehrkosten im Vergleich zu bisherigen Modellen von bis zu 25% gerechnet werden (ohne Abzug der Förderung; Kosten variieren nach Fahrzeugmodell und Ausstattung). Die Kommune kann zur Anschaffung von Elektromobilität eine Bundes- sowie Landesförderung in Anspruch nehmen, durch welche die Mehrkosten zum größten Teil gedeckt werden können.

  • Personal

    vorhanden

    Grob kalkuliert sollten für die Erstellung einer Richtlinie 12 Tage in Anspruch genommen werden. Weiterführend sollten die erstellten Richtlinien zweijährig aktualisiert werden, hier ist in der Regel mit einem Tag Arbeitsaufwand zu rechnen. Die Umsetzung der Richtlinie sollte keinen zusätzlichen Mehraufwand beinhalten und in dem bisherigen Stellenumfang der Tätigkeiten, die mit Vergabe und Beschaffung zu tun haben, abgedeckt sein.

  • Wertschöpfung

    hoch

    Vorbildwirkung der Kommune und klare Profilierung als für den Klimaschutz aktive Verwaltung. Der kommunale Fahrzeugpark ist für die Bevölkerung gut erkennbar; bei entsprechendem „Branding“ hat die Maßnahme eine hohe Außenwirkung und motiviert Bürgerinnen und Bürger zum „Nachmachen“.

Zusammenfassung und Kontakte

Letzte Aktualisierung 29.09.2024