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Integration des Themas Hitzeschutz in die Bauleitplanung

Bild: Max Böttinger, unsplash.com

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend
Pünktlich

Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen und Projekte konnte diese Maßnahme bislang nicht angegangen werden.

Beschreibung

Mit der Klimanovelle des Baugesetzbuches hat der Bund der Klimafolgenanpassung 2011 einen höheren Stellenwert im Zuge der planungsrechtlichen Abwägung eingeräumt. Durch die Klimaschutzklausel im § 1a Abs. 5 BauGB werden zudem die Anpassungsbelange bei der planungsrechtlichen Abwägung aufgewertet. Die Städte und Gemeinden werden durch die Änderungen des Baugesetzbuches dazu veranlasst, die Koordinierungs- und Steuerungsfunktion der Bauleitplanung voll auszuschöpfen, um den in § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB geforderten „allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung“ gerecht zu werden.

Um verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung des Themas Hitzeschutz in der Bauleitplanung voranzutreiben, wird der Arbeitskreis „Klimawandel in der Bauleitplanung“ gegründet. Um zu einer Regelung zu gelangen, werden Ergebnisse des Runden Tisches (Umfragen und Ideen) aus der Maßnahme M5 "Informationskampagne zum hitzeangepassten Bauen" ausgewertet.

Themen können sein:

  • z.B. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Anforderungen an Stellplatzbegrünung, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung (z.B. Substratschichtdicken, Kombination Grün und Photovoltaik, etc.)
  • Nutzung von Regenwasser
  • Flächenentsiegelung, etc.

Ein erster Konzeptentwurf kann mit Teilnehmenden des Runden Tisches aus der Maßnahme "Informationskampagne zum hitzeangepassten Bauen" abgestimmt werden. Dies trägt zur Sensibilisierung und Akzeptanz der Vorgaben bei.

  • Ziele

    • Bauträger erhalten verbindliche Vorgaben
    • Erarbeitung eines Katalogs von Vorgaben zum Hitzeschutz in der Bauleitplanung
    • Berücksichtigung von Hitzeschutz bei zukünftigen Bauvorhaben
  • Bemerkung

    Anpassungsmaßnahmen werden häufig von potenziellen Investor*innen als überflüssiger Kostenfaktor angesehen. Eine Kooperation mit Bauträgern ist wünschenswert. Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen muss kontrolliert und gegebenenfalls ordnungsrechtlich eingefordert werden. Die Vorgaben müssen hinsichtlich Praktikabilität und Angemessenheit in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

  • Zeitplanung

    Aufgabe ist stets mitzudenken
  • Turnus

    jährlich, kontinuierlich
  • Warnstufe

    keine
  • Budget

    mittel (5.001€ - 10.000€)
  • Warnstufen

    Die Warnstufen und ihre Bedeutungen:

    * keine: Maßnahme nicht abhängig von Warnung des DWD

    * Warnstufe I: Hitzewarnung DWD "Starke Wärmebelastung" ab 32°C

    * Warnstufe II: Hitzewarnung DWD "Extreme Wärmebelastung" ab 38°C

    * Warnstufe III: Wettervorhersage bei über 40°C

Zusammenfassung und Kontakte

Maßnahmen nach Zeithorizont

  • Zielgruppe

    sonstige
Letzte Aktualisierung 06.10.2024