Beschreibung
Mit der Klimanovelle des Baugesetzbuches hat der Bund der Klimafolgenanpassung 2011 einen höheren Stellenwert im Zuge der planungsrechtlichen Abwägung eingeräumt. Durch die Klimaschutzklausel im § 1a Abs. 5 BauGB werden zudem die Anpassungsbelange bei der planungsrechtlichen Abwägung aufgewertet. Die Städte und Gemeinden werden durch die Änderungen des Baugesetzbuches dazu veranlasst, die Koordinierungs- und Steuerungsfunktion der Bauleitplanung voll auszuschöpfen, um den in § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB geforderten „allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung“ gerecht zu werden.
Um verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung des Themas Hitzeschutz in der Bauleitplanung voranzutreiben, wird der Arbeitskreis „Klimawandel in der Bauleitplanung“ gegründet. Um zu einer Regelung zu gelangen, werden Ergebnisse des Runden Tisches (Umfragen und Ideen) aus der Maßnahme M5 "Informationskampagne zum hitzeangepassten Bauen" ausgewertet.
Themen können sein:
- z.B. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
- Anforderungen an Stellplatzbegrünung, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung (z.B. Substratschichtdicken, Kombination Grün und Photovoltaik, etc.)
- Nutzung von Regenwasser
- Flächenentsiegelung, etc.
Ein erster Konzeptentwurf kann mit Teilnehmenden des Runden Tisches aus der Maßnahme "Informationskampagne zum hitzeangepassten Bauen" abgestimmt werden. Dies trägt zur Sensibilisierung und Akzeptanz der Vorgaben bei.
Das Leitbild "Zukunft für Leichlingen" sieht u.a. die Weiterentwicklung der Wohnfunktion in den Siedlungsschwerpunkten Leichlingen und Witzhelden vor und auch die Außenortschaften sollen in dieser Funktion erhalten und behutsam gestärkt werden. So muss bei der Auswahl von Flächen im Außenbereich geprüft werden, ob eine behutsame Entwicklung möglich ist. Um eine für alle transparente Bewertung von Flächen im Außenbereich zur Entwicklung von Wohnbauflächen vornehmen zu können, wurde auf Grundlage des Leitbildes eine Bewertungsmatrix erstellt. Neben Aspekten auf planerischer Ebene (Vorgaben Regionalplan/ Landschaftsplan/ FNP/...) werden vor allem auch bestehende Klima- und Umweltschutzaspekte beleuchtet. So wird zum Beispiel geprüft, ob die Fläche eine thermische Ausgleichsfunktion aufweist, ob sie in einer Kaltluft-Leitbahn oder einem Kaltluft-Einzugsgebiet liegt, Altlasten im Boden vorhanden sind, Lärmeinwirkungen von Straßen- und Schienenwegen vorliegen und welche Bodenwert- und Ackerlandzahlen gemäß Bodenschätzung ermittelt wurden. Weitere Aspekte werden geprüft. Die Matrix ist hier beigefügt: Bewertungsmatrix Definitionen